PV-Anlage anmelden beim Netzbetreiber

Die Anmeldung Ihrer PV-Anlage beim Netzbetreiber ist für den Erhalt der Einspeisevergütung unerlässlich.

Wichtig: Die Anmeldung muss vor der Installation erfolgen, da der Netzbetreiber die Netzverträglichkeit prüfen muss – ein Prozess, der bis zu 8 Wochen in Anspruch nehmen kann. Erst nach dieser Freigabe darf die Montage beginnen.

Wann ist eine Netzbetreiber-Anmeldung erforderlich?

Eine Anmeldung beim Netzbetreiber ist verpflichtend für alle PV-Anlagen, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden. Dies ist die Voraussetzung für den Erhalt der Einspeisevergütung, die der Netzbetreiber auszahlt. Lediglich Inselanlagen sind von dieser Pflicht ausgenommen, da sie ohne Netzanbindung betrieben werden.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss zwingend vor der Montage erfolgen. Die anschließende Netzverträglichkeitsprüfung kann bis zu acht Wochen dauern – berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Terminplanung. Bei kleineren Anlagen bis 10 kWp verläuft diese Prüfung in der Regel problemlos.

Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihnen binnen vier Wochen einen detaillierten Zeitplan der Prüfungsschritte vorzulegen. Andernfalls können Sie Ausgleichszahlungen für entgangene Einspeiseerlöse geltend machen.

So läuft die Netzbetreiber-Anmeldung ab

Der erste Schritt ist das „Anschlussbegehren“ beim Netzbetreiber – üblicherweise durch das Formular „Anmeldung einer Photovoltaikanlage“. In der Praxis übernimmt meist der Installateur oder das Planungsbüro diese Aufgabe mit Ihrer Vollmacht.

Nach Eingang Ihrer Anmeldung erhält Sie vom Netzbetreiber einen Ablaufplan der Prüfungsschritte. Diese werden innerhalb der folgenden 8 Wochen durchgeführt. Die „Netztechnische Stellungnahme“ markiert dann die Freigabe zur Installation.

Nach der Montage erstellt eine Elektrofachkraft das Inbetriebnahmeprotokoll. Dieses müssen Sie zusammen mit der Registrierungsbestätigung aus dem Marktstammdatenregister beim Netzbetreiber einreichen – erst dann können Sie die Einspeisevergütung erhalten.

Erforderliche Dokumente für die Netzbetreiber-Anmeldung

Für die Anmeldung vor der Montage:

  • Vollmacht für Installateur/Planungsbüro
  • Lieferbestätigung mit Liefertermin
  • Datenblatt zum Netzanschluss (inkl. Einspeisemanagement nach § 14 EEG)
  • Technische Dokumentation der PV-Anlage mit:
    • Wechselrichter-Konformitätserklärung
    • BG-Unbedenklichkeitsbescheinigung
    • VDE-Einheitenzertifikat für Niederspannungsnetz
    • Ggf. Zertifikat zur Leistungsflussüberwachung
  • Lageplan (PV-Anlage und Hausanschlusskasten)
  • Elektrischer Übersichtsschaltplan mit Wechselrichter-Verteilung

Zusätzlich bei Stromspeicher:

  • Herstellererklärung zum Energiefluss
  • Datenblatt EEA
  • Bei separatem Wechselrichter: NA-Schutz-Zertifikat und Einheitenzertifikat

 

Für die Einspeisevergütung-Beantragung:

  • Inbetriebnahmeprotokoll inklusive:
    • Messkonzept-Darstellung
    • Anlagenfotos
    • Zählerdokumentation (Anlage, Stand, Prüfplakette)
  • „Inbetriebsetzung Strom“-Formblatt
  • Bundesnetzagentur-Registrierungsnachweis

 

⚠️ Wichtige Anmeldefristen: Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss VOR der Installation erfolgen, die Registrierung im Marktstammdatenregister erst NACH der Inbetriebnahme. Versäumen Sie diese Fristen nicht, da sonst Verzögerungen bei der Einspeisevergütung drohen!

Diese Ämter müssen über Ihre PV-Anlage informiert werden

Die behördliche Registrierung einer Photovoltaikanlage erfordert mehrere Schritte, unabhängig von der Gewinnerzielung. Eine steuerliche Meldung beim Finanzamt ist in jedem Fall erforderlich. Zudem muss vor dem Beginn der Installation eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Nach erfolgter Installation ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen.

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FAQs zur PV Anmeldung beim Netzbetreiber

Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss zwingend VOR der Installation erfolgen. Planen Sie mindestens 8 Wochen für die technische Prüfung ein. Eine Anmeldung ist für alle Anlagen nötig, die ans öffentliche Stromnetz angeschlossen werden – nur Inselanlagen sind ausgenommen.

Die Anmeldepflicht liegt grundsätzlich beim Anlagenbetreiber, also dem Eigentümer. Üblicherweise übernimmt jedoch der Installateur oder das Planungsbüro diese Aufgabe im Auftrag des Eigentümers.

Ja, als Eigentümer können Sie die Anmeldung selbst vornehmen. Allerdings sind dafür umfangreiche technische Angaben erforderlich. Die meisten Betreiber bevollmächtigen daher ihren Installateur, der mit den Formularen und technischen Details vertraut ist. Dafür reicht eine formlose schriftliche Vollmacht.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

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