Batteriespeicher im Außenbereich privilegiert – BauGB- & EnWG-Regeln 2025

Die OHANA Invest GmbH sieht in der geplanten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) und des Baugesetzbuchs (BauGB) einen wichtigen Schritt zur Beschleunigung des Ausbaus großer Batteriespeicher (BESS) in Deutschland. Ein vom Wirtschaftsausschuss gebilligter Änderungsantrag sieht vor, Speicheranlagen ab einer Kapazität von mindestens 1 MWh künftig als privilegierte Vorhaben im Außenbereich einzustufen. Dadurch würde eine bundesweit einheitlichere und klarere Genehmigungsgrundlage geschaffen, die viele bisherige Hürden in der Projektentwicklung spürbar reduziert.


Für Projektentwickler, Investoren und Gemeinden ist dieser Änderungsantrag ein Meilenstein. Denn er beseitigt bei Beschluss zentrale Hindernisse, die bisher zu langwierigen Verfahren und unsicheren Entscheidungsgrundlagen geführt haben.

Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Änderungen und ihre Auswirkungen auf die Speicherbranche.

Wichtigste Änderungen der BauGB- und EnWG-Novelle 2025
Änderung Beschreibung
Privilegierung im Außenbereich (§ 35 BauGB) Batteriespeicher ab 1 MWh gelten künftig als privilegierte Vorhaben und sind damit im Außenbereich grundsätzlich zulässig.
Einheitliche Genehmigungsgrundlage Wegfall der bisherigen regionalen Auslegungsspielräume; deutlich klarere, schnellere und berechenbare Verfahren.
Erweiterte Netzentgeltbefreiung (§ 118 Abs. 6 EnWG) Multi-Use-Speicher können künftig von Netzentgeltbefreiungen profitieren – z. B. Kombination aus PV-Strom, Netzstrom und Systemdiensten.
Mehr Flexibilität für Betriebsmodelle Neue Möglichkeiten für Arbitrage, Netzdienstleistungen und Kombinationen verschiedener Speicheranwendungen.
Schnellere Umsetzung von Großspeicherprojekten Reduzierte Planungsrisiken und verkürzte Genehmigungszeiten erleichtern den Bau systemrelevanter Speicheranlagen.
Erwartete Klärung offener Details Brandschutz, Messkonzepte, Abgrenzung Markt/Netz & Übergangsregeln werden nach Inkrafttreten weiter konkretisiert.

Klare Perspektive für Speicherstandorte im Außenbereich

Die geplante Aufnahme von Großspeichern in den Katalog der privilegierten Vorhaben nach § 35 BauGB schafft erstmals eine eindeutige Grundlage für die baurechtliche Zulässigkeit im Außenbereich.

Besonders relevant ist dies für Standorte in unmittelbarer Nähe zu Netzverknüpfungspunkten oder Umspannwerken, die aus technischer Sicht häufig notwendig sind. Fachverbände wie der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßen diese Entwicklung, da sie eine verlässlichere und konsistentere Genehmigungspraxis erwarten lässt.

 

Einheitlichere Genehmigungsverfahren

Mit der Privilegierung würde der bisherige „Flickenteppich“ unterschiedlicher Auslegungen der Landesbehörden deutlich entschärft. Genehmigungsprozesse, die bislang je nach Bundesland stark variieren konnten, sollen künftig strukturierter und rechtssicherer werden. Für Projektierer bedeutet dies voraussichtlich weniger Planungsrisiken und mehr Stabilität in der Standortentscheidung.

Erweiterte Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher

Neben den baurechtlichen Anpassungen bringt die Novelle auch eine Weiterentwicklung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die Erweiterung der Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG soll künftig auch Speicher erfassen, die mehrere Funktionen übernehmen – sogenannte Multi-Use-Speicher.

Das betrifft unter anderem folgende Nutzungsformen:

  • Speicherung von PV-Überschussstrom
  • Teilnahme am Intraday-Markt
  • Bereitstellung von Netzdienstleistungen
  • Kombination aus Netzbezug und erneuerbarer Erzeugung
  • Versorgung von Gewerbekunden oder Kommunen

 

Die Gesetzesänderung trägt damit dem wachsenden Bedarf nach Flexibilität im Energiesystem Rechnung. Speicher, die unterschiedliche Betriebsmodi kombinieren, können künftig wirtschaftlicher und systemdienlicher eingesetzt werden.

Noch offen sind jedoch Detailfragen – etwa die exakte Abgrenzung zwischen marktbezogenen und netzbezogenen Aktivitäten oder die Anforderungen an Mess- und Abrechnungskonzepte. Diese Punkte werden in den kommenden Monaten weiter konkretisiert.

Vorteile der Gesetzesnovelle für Gemeinden, Projektierer und Investoren
Zielgruppe Vorteile
Gemeinden Klarere Rechtslage und geringerer Prüfaufwand
Schnellere Verfahren und weniger Abstimmungsbedarf
Unterstützung regionaler Energiekonzepte durch integrative Speicherlösungen
Projektierer Bessere Planbarkeit und geringere Standortunsicherheiten
Kürzere Genehmigungsverfahren
Weniger Risiko in der frühen Projektphase
Investoren Höhere Rechtssicherheit bei der Flächenwahl
Geringere Projektrisiken und bessere Kalkulierbarkeit
Zusätzliche Erlöschancen durch Multi-Use-Konzepte
Wirtschaftlichere Standortwahl durch systemdienliche Speicherplatzierung

Offene Fragen und zu erwartende Klarstellungen

Trotz der weitreichenden Verbesserungen bleiben bestimmte Aspekte offen, die im weiteren Gesetzgebungsprozess und in der Verwaltungspraxis präzisiert werden müssen. Dazu zählen:

  • technische Standards wie Brandschutz, Abstandsregeln und Umweltschutz
  • Anforderungen an Erschließung und Verkehrsanbindung
  • genaue Ausgestaltung der Netzentgeltbefreiung
  • Übergangsregelungen für Bestandsanlagen
  • Umsetzung der Vorgaben in den Bauämtern der Bundesländer

 

Die Verwaltungspraxis wird sich erfahrungsgemäß Schritt für Schritt anpassen. Dennoch kann bereits jetzt davon ausgegangen werden, dass sich die Rahmenbedingungen für Speicherprojekte deutlich verbessert haben.

 

Inkrafttreten erwartet noch im Jahr 2025

Nach derzeitiger Einschätzung könnte die Novelle noch im Jahr 2025 in Kraft treten – vorausgesetzt, der Bundestag verabschiedet den Änderungsantrag wie vorgesehen und die Veröffentlichung im Bundesanzeiger erfolgt zeitnah. Viele Projekte können bereits jetzt unter Berücksichtigung der geplanten Rahmenbedingungen vorbereitet werden.

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Die geplanten Gesetzesänderungen stellen einen bedeutenden Schritt für den Ausbau der Speicherinfrastruktur in Deutschland dar. Sie schaffen verlässliche, einheitliche Rahmenbedingungen und erleichtern die Umsetzung großer Batteriespeicher an technisch idealen Standorten. Obwohl einige Details noch konkretisiert werden müssen, ist der positive Effekt für die Projektentwicklung bereits heute klar erkennbar.

Für den Energiemarkt, die Industrie, Kommunen und Investoren bedeutet die Novelle: mehr Rechtssicherheit, mehr Geschwindigkeit und mehr wirtschaftliche Optionen. Genau diese Voraussetzungen sind entscheidend, um die Integration erneuerbarer Energien nachhaltig voranzutreiben.

„Die neuen gesetzlichen Grundlagen, soweit sie wie angekündigt umgesetzt werden, schaffen genau die Klarheit, die es für den konsequenten Ausbau von Batteriespeichern braucht. Sie reduzieren zentrale Projektrisiken, beschleunigen die Genehmigung und ermöglichen eine deutlich stabilere Planung. Für die Energiewende und gerade für private Investoren sind das ausgesprochen positive Signale.“

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