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Erleben Sie eine neue Art der Investition: nachhaltig, gewinnbringend und zukunftsorientiert. Wir verbinden attraktive Renditen mit einem echten Beitrag zur Energiewende. Lassen Sie uns gemeinsam im Sinne des Ohana-Prinzips Werte schaffen, die Bestand haben – für Sie und die Zukunft unseres Planeten.
Beim Photovoltaik-Direktinvestment können Sie sich mit Beträgen ab etwa 200.000 € direkt an einem Projekt beteiligen und profitieren von attraktiven Renditen sowie steuerlichen Vorteilen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Die Erträge sind durch die staatlich garantierte EEG-Einspeisevergütung oder langjährige PPA-Verträge abgesichert.
Beim Batteriespeicher Direktinvestment beteiligen Sie sich ab ca. 200.000 € direkt an einem innovativen Energiespeicherprojekt. Sie erwerben eigene Batteriesysteme und Wechselrichter und profitieren von über 15% Rendite sowie erheblichen steuerlichen Vorteilen durch den Investitionsabzugsbetrag (IAB). Die Erträge entstehen durch Regelenergie und Arbitragehandel am Strommarkt.
OHANA Whitepaper Was die zeitliche Verschiebung von PV-Strom im Day-Ahead-Markt bewirkt Wann ist PV-Strom am Spotmarkt besonders wenig wert – und welchen Unterschied kann es machen, ihn erst zu einem späteren Zeitpunkt zu verkaufen? Das aktuelle OHANA Whitepaper untersucht die Preisentwicklung im ersten Halbjahr 2026 und vergleicht sie mit dem Vorjahreszeitraum. Analyse der Day-Ahead-Spotmarktpreise im […]
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Thomas Haberl
Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) ermöglicht Ihnen eine sofortige Steuerentlastung von bis zu 50 % Ihrer Investitionssumme bei einem Solar-/ Photovoltaik Direktinvestment. In Kombination mit der Sonderabschreibung von 40 % (§ 7g Abs. 5 EStG) und der zusätzlichen linearen Abschreibung von 5 % p.a. für den verbleibenden Restwert schaffen Sie sich ein steueroptimiertes Investment mit langfristiger Perspektive. […]
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Thomas Haberl
Mit dem Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG können Unternehmen und Investoren bereits vor der Anschaffung einer Photovoltaikanlage bis zu 50 % der voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten gewinnmindernd geltend machen. Zusammen mit der Sonderabschreibung von 40 % lassen sich über das Abzugs- und das Anschaffungsjahr hinweg bis zu 70 % der Investitionskosten steuerlich abziehen. Bei einer Investition von […]
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Thomas Haberl
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