Erneuerbare Energien liefern immer größere Mengen Strom, aber nicht immer dann, wenn er gebraucht wird. Photovoltaik erzeugt mittags hohe Spitzen, Windkraft schwankt je nach Wetterlage. Das führt zu Preisvolatilität und Netzengpässen, immer öfter werden Anlagen abgeregelt oder speisen zu negativen Strompreisen ein.
Grünstromspeicher setzen genau hier an: Batteriesysteme, die einen Teil der Erzeugung zwischenspeichern und zu einem wirtschaftlich besseren Zeitpunkt einspeisen. Dieser Beitrag erklärt, wie der Mechanismus funktioniert und welche Mehrerlöse aktuelle Marktmodelle dafür ausweisen.
Was ist ein Grünstromspeicher?
Als Grünstromspeicher bezeichnet man in der Regel einen Batteriespeicher, der direkt mit Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien gekoppelt ist, etwa mit Photovoltaik- oder Windkraftanlagen. Anders als klassische Heimspeicher für den Eigenverbrauch dient er nicht in erster Linie dazu, den Strombedarf einzelner Gebäude abzudecken, sondern den erzeugten grünen Strom zeitlich flexibel ins Netz einzuspeisen.
Das Prinzip ist einfach: Produziert eine PV- oder Windanlage zu einem Zeitpunkt mehr Strom, als das Netz oder der Markt aufnehmen kann, wird die überschüssige Energie in den Grünstromspeicher geleitet. Sobald die Nachfrage steigt oder Engpässe im Netz verschwinden, wird die gespeicherte Energie wieder abgegeben. So werden Erzeugung und Einspeisung entkoppelt.
Das entscheidende Abgrenzungsmerkmal ist die Ladebeschränkung. Ein Grünstromspeicher darf ausschließlich aus der angeschlossenen Erzeugungsanlage geladen werden, ein Bezug aus dem öffentlichen Netz ist ausgeschlossen. Dadurch behält der zwischengespeicherte Strom seine EEG-Qualität und bleibt förderfähig. Im Gegenzug ist der Speicher in seinen Handelsmöglichkeiten enger geführt als ein frei ladender Speicher.
Stromflüsse im Grünstromspeicher
Co-Location
Schematische Darstellung. Speicher und Erzeugungsanlage teilen sich einen Netzverknüpfungspunkt. Der Speicher wird ausschließlich aus der Anlage geladen.
Alle Wege in der Darstellung sind grün, weil der Speicher ausschließlich aus der eigenen Anlage lädt und die ausgespeicherte Menge damit ihre EEG-Qualität behält. Der einzige unterbrochene Pfad ist der Netzbezug. Genau diese fehlende Verbindung erklärt beides: den einfacheren Netzanschluss, weil nur eine Einspeisezusage benötigt wird, und die begrenzte Zyklenzahl, weil der Speicher nur laden kann, wenn die Anlage produziert.
Wie der Mehrerlös im Tagesverlauf entsteht
Der wirtschaftliche Hebel eines Grünstromspeichers lässt sich am Tagesverlauf ablesen. Die Photovoltaikanlage erzeugt ihre größte Strommenge um die Mittagszeit. Genau dann speisen bundesweit auch alle anderen Solaranlagen ein, das Angebot ist hoch und der Börsenstrompreis fällt, in einzelnen Viertelstunden unter null. Am Abend kehrt sich das Bild um: Die Solarerzeugung geht zurück, der Verbrauch bleibt hoch, die Preise ziehen an.
Solarerzeugung und Börsenstrompreis im Tagesverlauf
Schema
Schematische Darstellung, keine Messwerte eines konkreten Tages. Die Strommenge bleibt gleich, der Zeitpunkt des Verkaufs verschiebt sich in höherpreisige Stunden.
Der Speicher nutzt genau diese Spreizung. In den preisschwachen Mittagsstunden nimmt er einen Teil der Erzeugung auf, statt sie zu einem niedrigen oder negativen Preis einzuspeisen. Am Abend gibt er die Energie wieder ab, wenn der Markt sie höher bewertet. Die erzeugte Strommenge bleibt gleich, ihr Marktwert steigt.
Ein zweiter Effekt kommt hinzu, der in der Praxis oft unterschätzt wird. Übersteigt die Erzeugung die verfügbare Netzanschlussleistung, muss die Anlage abgeregelt werden, der Strom geht ersatzlos verloren. Ein Speicher kann einen Teil dieser Spitzen aufnehmen und später einspeisen. Bei Anlagen, deren installierte Leistung den Netzanschluss bewusst übersteigt, ist das ein eigenständiger Werttreiber neben der reinen Preisoptimierung.
Welche Mehrerlöse sind realistisch?
Seit 2025 liegen mehrere öffentlich zugängliche Auswertungen vor, die genau diese Frage quantifizieren. Sie stammen von Modellierungsanbietern, Direktvermarktern und Beratungsgesellschaften, unterscheiden sich in Methodik und Zeitraum und vor allem in der Bezugsgröße. Der Vergleich lohnt sich trotzdem, weil sie unabhängig voneinander in eine ähnliche Größenordnung laufen.
| Zweistündige Grünstromspeicher im Modellvergleich | ||
|---|---|---|
| Auswertung | Gemessene Größe | Ergebnis je MW Speicherleistung und Jahr |
| Grünstrom-Index eines Modellierungsanbieters, Kalenderjahr 2025, Day-Ahead und Intraday | Mehrerlös des Gesamtsystems gegenüber derselben Anlage ohne Speicher | rund 97.000 bis 114.000 Euro |
| Whitepaper eines Direktvermarkters, Simulation für den Grünstrombetrieb | reiner Vermarktungserlös des Speichers, ohne Marktprämie | 105.000 bis 140.000 Euro |
| Co-Location-Index einer Beratungsgesellschaft, tagesaktuell fortgeschrieben | täglicher Zusatzerlös gegenüber dem Betrieb ohne Speicher, inklusive EEG-Marktprämie | keine feste Jahreszahl, Kernaussage: rund 50 Prozent unter dem Niveau eines Graustromspeichers |
| Zum Vergleich: frei handelnder Speicher ohne Ladebeschränkung, 2025 | Erlös je MW installierter Speicherleistung über alle zugänglichen Märkte | rund 277.000 bis 287.000 Euro |
Alle Werte sind modellierte Bruttoerlöse auf Basis historischer Marktdaten, ohne Abzug von Netzentgelten, Betriebs- und Vermarktungskosten. Sie stellen keine Erlösprognose und keine Anlageberatung dar.
Wichtig ist, dass diese Zahlen nicht dasselbe messen. Die eine Auswertung vergleicht den Gesamterlös der Anlagenkombination mit dem Erlös derselben Anlage ohne Speicher. Die zweite weist aus, was der Speicher selbst aus seiner Vermarktung erwirtschaftet. Die dritte betrachtet den täglichen Zusatzerlös einschließlich der Marktprämie. Dass drei so unterschiedlich konstruierte Modelle in einem vergleichbaren Korridor landen, ist der eigentliche Befund. Eine einzelne, für alle Projekte gültige Kennzahl lässt sich daraus nicht ableiten.
Bruttoerlöspotenzial je MW Speicherleistung und Jahr
Zusammenführung mehrerer öffentlich verfügbarer Modellrechnungen für zweistündige Speicher. Der helle Balkenabschnitt zeigt die Spannweite zwischen den Modellen. Bruttoerlöse vor Abzug von Netzentgelten, Betriebs- und Vermarktungskosten, keine Erlösprognose.
Der Abstand zum frei handelnden Speicher ist deutlich und er ist kein Rechenfehler, sondern die direkte Folge der Ladebeschränkung. Wer ausschließlich aus der eigenen Anlage laden darf, kann weder günstigen Netzstrom einkaufen noch die Zyklenzahl frei wählen. Dafür entfallen Bezugsleistung und Baukostenzuschuss, und die EEG-Fähigkeit des Solarstroms bleibt erhalten.
Warum Grünstromspeicher heute unverzichtbar sind
Die Notwendigkeit von Grünstromspeichern ergibt sich aus drei zentralen Entwicklungen.
Wachsende Volatilität: Der Anteil erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung steigt kontinuierlich, mit ihm schwanken Angebot und Nachfrage immer stärker. Negative Strompreise, also Situationen, in denen Erzeuger dafür zahlen müssen, Strom ins Netz abzugeben, treten deutlich häufiger auf als noch vor wenigen Jahren. Nach Auswertung der Bundesnetzagentur lag der Börsenpreis 2024 in 457 Stunden unter null, 2025 waren es 573 Stunden und damit ein neuer Rekord. Im ersten Halbjahr 2026 sank die Zahl auf rund 291 Stunden, die Preisausschläge fielen dafür deutlich tiefer aus. Für Anlagenbetreiber ist damit weniger die Anzahl der Stunden entscheidend als die zunehmende Spreizung zwischen günstigen und teuren Zeitfenstern.
Neue gesetzliche Rahmenbedingungen: Mit dem Solarspitzengesetz entfallen Marktprämie und EEG-Vergütung nach Paragraf 51 EEG bereits ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis. Der Förderzeitraum verlängert sich dafür entsprechend. Betreiber sind damit unmittelbar darauf angewiesen, Flexibilität in ihre Anlagen zu bringen.
Technologische Reife: Die Kosten für Lithium-Ionen-Speicher sind in den vergangenen zehn Jahren stark gesunken. Gleichzeitig haben sich Wirkungsgrade, Steuerungstechnik und Sicherheitskonzepte kontinuierlich verbessert.
Ohne Speicherlösungen droht, dass große Mengen an grünem Strom ungenutzt bleiben. Das ist ein Problem für Klimaziele, Versorgungssicherheit und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen.
Marktentwicklung und Zahlen
Der Markt für Großbatteriespeicher wächst deutlich. Anfang 2026 waren in Deutschland Großbatteriespeicher mit rund 2,6 GW Leistung und knapp 4 GWh Kapazität in Betrieb. Der Netzentwicklungsplan sieht bis 2037 ein Ausbauziel von 32 GW vor, die Szenariorahmen der Bundesnetzagentur reichen für dieses Zieljahr sogar bis über 90 GW.
Noch deutlicher zeigt sich die Dynamik bei den Netzanschlussanfragen. Zum Ende des dritten Quartals 2025 lagen allein bei den vier Übertragungsnetzbetreibern 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit einer kumulierten Leistung von rund 211 GW vor. Rechnet man die Verteilnetzebene hinzu, beziffert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die insgesamt angefragte Anschlussleistung auf rund 720 GW. Zum Vergleich: Die deutsche Jahreshöchstlast liegt bei etwa 80 GW. Netzanschlusszusagen bestehen bislang für rund 51 GW.
Ein erheblicher Teil dieser Anfragen dürfte auf Mehrfachanträge und Projekte mit geringer Realisierungswahrscheinlichkeit entfallen. Die Zahlen zeigen aber, wie stark der Netzanschluss inzwischen zum eigentlichen Engpass geworden ist. Für Projekte in Co-Location mit einer bestehenden Photovoltaikanlage ist das ein struktureller Vorteil, weil sie einen vorhandenen Netzverknüpfungspunkt mitnutzen und keine zusätzliche Anschlusskapazität beanspruchen.
Speicher als Standard in der Projektplanung
Große Energieversorger planen neue Solarparks inzwischen grundsätzlich mit integriertem Speicher, bestehende Anlagen werden nach Möglichkeit nachgerüstet. Der Speicher hat sich damit vom optionalen Zusatz zum Bestandteil der Projektauslegung entwickelt. Wer heute einen Solarpark bewertet, bewertet in der Regel eine Kombination aus Erzeugung und Speicherung an einem gemeinsamen Netzanschluss.
Regulatorische Rahmenbedingungen
Vier Regelungen prägen das Umfeld für Grünstromspeicher derzeit besonders.
Solarspitzengesetz: Marktprämie und EEG-Vergütung entfallen ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis. Ein Speicher verhindert Ertragsausfälle in genau diesen Phasen, indem er die Erzeugung aufnimmt statt sie unvergütet einzuspeisen.
Netzentgeltbefreiung: Speicher, die bis Ende 2028 in Betrieb gehen, sind nach Paragraf 118 Abs. 6 EnWG für 20 Jahre von den Netzentgelten auf den bezogenen Strom befreit. Für spätere Inbetriebnahmen ist die Fortführung dieser Privilegierung derzeit Gegenstand mehrerer Reformvorhaben und noch nicht abschließend geklärt.
Reifegradverfahren beim Netzanschluss: Seit dem 1. April 2026 vergeben die Übertragungsnetzbetreiber Anschlusskapazitäten nicht mehr nach dem Windhundprinzip, sondern nach dem Projektfortschritt. Anträge werden in festen Zyklen gesammelt und gemeinsam bewertet, bei Überzeichnung erhalten die am weitesten entwickelten Projekte den Zuschlag. Für Projektierer verschiebt sich damit der Aufwand deutlich nach vorn.
Redispatch: Betreiber größerer Anlagen sind verpflichtet, am Einspeisemanagement teilzunehmen. Ein Speicher schafft hier zusätzlichen Handlungsspielraum, weil er einen Teil der Erzeugung aufnehmen kann, statt sie abzuregeln. Wie das im Detail funktioniert, haben wir im Beitrag zu Redispatch beim Solarpark beschrieben.
Hinzu kommt eine Änderung, die die bisherige Trennung in Grün- und Graustromspeicher mittelfristig ablösen dürfte. Die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur schafft die Grundlage für Mischstromspeicher, die EEG-Förderung und Netzstromladen über ein abgegrenztes Messkonzept kombinieren. Den Verfahrensstand und die wirtschaftlichen Folgen für Direktinvestments haben wir auf unserer Seite zu MiSpeL und der Abgrenzungsoption zusammengefasst.
In der Summe machen diese Vorgaben Speicher nicht nur sinnvoll, sondern in vielen Fällen zur Voraussetzung für ein wirtschaftlich tragfähiges Projekt.
Fazit
Ein Grünstromspeicher erzeugt keinen zusätzlichen Solarstrom. Er verändert den Zeitpunkt, zu dem ein Teil der Erzeugung verkauft wird, und hebt damit den Marktwert einer bestehenden Anlage. Solarstrom muss nicht mehr zwingend in dem Moment eingespeist werden, in dem er entsteht.
Wie groß dieser Effekt ausfällt, lässt sich inzwischen belastbarer beziffern als noch vor zwei Jahren. Mehrere unabhängige Marktmodelle kommen für zweistündige Speicher auf eine vergleichbare Größenordnung, obwohl sie unterschiedliche Bezugsgrößen und Methoden verwenden. Gleichzeitig zeigen dieselben Modelle die Grenze des Konzepts: Wer ausschließlich aus der eigenen Anlage laden darf, erreicht nur einen Bruchteil des Erlöspotenzials eines frei handelnden Speichers. Der Grünstrombetrieb ist damit keine schwächere Variante, sondern eine andere Abwägung zwischen Marktzugang auf der einen und einfacherem Netzzugang sowie erhaltener EEG-Qualität auf der anderen Seite.
Auf einen Blick
Was Sie aus den Marktmodellen mitnehmen können
Für eine Investitionsentscheidung ersetzen diese Größenordnungen keine projektspezifische Rechnung. Standort, Erzeugungsprofil, Netzanschlussleistung und die gewählte Vermarktungsstrategie entscheiden darüber, welcher Teil des modellierten Potenzials tatsächlich realisierbar ist. Wie sich das auf die Gesamtbetrachtung einer Anlage auswirkt, zeigen unsere Beiträge zur Rendite von Batteriespeichern und zu Batteriespeichern in Co-Location.
In PV-Anlagen mit Grünstromspeicher investieren
Die aktuelle Entwicklung in Deutschland zeigt eine hohe Dynamik bei PV-plus-Speicher-Projekten. Nachfrage und Interesse sind sowohl bei Investoren als auch bei Anlagenbetreibern stark gestiegen, was sich in zahlreichen neuen Projekten und einer intensiven Berichterstattung widerspiegelt.
Ob durch Vermeidung von Negativpreisen, Optimierung der Direktvermarktung oder zusätzliche Netzdienstleistungen – der Batteriespeicher avanciert vom „Nice-to-have“ zum unverzichtbaren Baustein moderner PV-Anlagen, insbesondere im gewerblichen Maßstab.
Die Kombination von Photovoltaik und Grünspeicher gilt damit als Schlüssel, um die Energiewende wirtschaftlich erfolgreich und systemdienlich voranzutreiben.
Über den Autor
Thomas Haberl
Thomas Haberl begleitete als Mitgründer und Sales Director der DRACOON GmbH den gesamten Zyklus von der Gründung bis zum erfolgreichen Exit an ein US-Softwareunternehmen im Jahr 2023. Unter seiner Führung skalierte das Unternehmen auf über 100 Mitarbeiter und wurde Marktführer für sicheres File-Sharing in DACH-Raum. Heute transferiert er diese Expertise in die Strategieberatung und Geschäftsführung der OHANA Invest GmbH.
Ein Grünstromspeicher ist ein Batteriesystem, das direkt mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energien gekoppelt ist, typischerweise mit einer Photovoltaik- oder Windkraftanlage. Anders als ein Heimspeicher für den Eigenverbrauch dient er dazu, überschüssig erzeugten Grünstrom zwischenzuspeichern und zeitlich flexibel ins Netz einzuspeisen, also genau dann, wenn Nachfrage und Preise hoch sind, statt im Moment der Erzeugung.
Kennzeichnend ist die Ladebeschränkung: Der Speicher darf ausschließlich Strom aus der angeschlossenen Erzeugungsanlage aufnehmen. Damit bleibt die EEG-Qualität des gespeicherten Stroms erhalten.
Der Unterschied liegt darin, aus welchen Quellen der Speicher geladen werden darf. Ein Grünstromspeicher lädt ausschließlich aus der angeschlossenen erneuerbaren Erzeugungsanlage. Er behält dadurch die EEG-Förderfähigkeit des gespeicherten Stroms, hat aber eine eingeschränkte Marktflexibilität, weil er keinen günstigen Netzstrom zukaufen kann.
Ein Graustromspeicher darf zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen. Der eingespeicherte Solarstrom verliert dadurch seine EEG-Qualität, der Speicher gewinnt im Gegenzug volle Marktflexibilität: Er kann bei niedrigen oder negativen Preisen laden, zu Hochpreiszeiten einspeisen und hat vollen Zugang zu den Regelleistungsprodukten.
Der Mischstromspeicher kombiniert beide Ansätze über ein abgegrenztes Messkonzept, bei dem grüne und graue Strommengen viertelstundenscharf getrennt bilanziert werden. Die regulatorische Grundlage dafür schafft die MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur. Den aktuellen Verfahrensstand haben wir auf unserer Seite zu MiSpeL und der Abgrenzungsoption zusammengefasst.
Drei Entwicklungen verstärken sich gegenseitig. Erstens tritt ein Überangebot an Solarstrom immer häufiger auf. Nach Auswertung der Bundesnetzagentur lag der Börsenpreis 2024 in 457 Stunden unter null, 2025 waren es 573 Stunden. Im ersten Halbjahr 2026 sank die Zahl auf rund 291 Stunden, die Preisausschläge fielen dafür deutlich tiefer aus. Zweitens verpflichtet das Solarspitzengesetz seit Februar 2025 dazu, in jeder Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis auf die EEG-Vergütung zu verzichten. Drittens werden Anlagen bei knapper Netzkapazität abgeregelt, der Strom geht dann ersatzlos verloren.
Ein integrierter Speicher wirkt auf alle drei Punkte: Er nimmt Erzeugung aus preisschwachen oder negativen Viertelstunden auf, vermeidet einen Teil der Abregelung und ermöglicht die Vermarktung zu einem späteren, höherpreisigen Zeitpunkt über den Day-Ahead- und den Intraday-Markt.
Mehrere öffentlich verfügbare Marktmodelle kommen für zweistündige Grünstromspeicher trotz unterschiedlicher Methodik auf eine vergleichbare Größenordnung. Als Bruttoerlöspotenzial erscheinen unter historischen und idealtypischen Bedingungen rund 100.000 bis 140.000 Euro je MW Speicherleistung und Jahr plausibel. Der spezifische Wert je MW fällt dabei höher aus, wenn der Speicher im Verhältnis zur PV-Leistung kleiner dimensioniert ist.
Zum Vergleich: Ein frei handelnder Speicher ohne Ladebeschränkung erreichte 2025 rund 277.000 bis 287.000 Euro je MW und Jahr. Der Abstand ist die direkte Folge des eingeschränkten Marktzugangs.
Ein Batteriespeicher gilt steuerlich als eigenständiges bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Für den Speicher kann daher ein separater Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g EStG gebildet werden, mit dem sich bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab gewinnmindernd abziehen lassen. Im Investitionsjahr ist zusätzlich die Sonderabschreibung von 40 Prozent auf die geminderte Bemessungsgrundlage nutzbar.
Da PV-Anlage und Speicher unterschiedliche Wirtschaftsgüter sind, sind Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für beide separat möglich. Wie hoch die tatsächliche Steuerentlastung ausfällt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Eine reine PV-Anlage ist bei häufigen negativen Preisphasen zunehmend im Nachteil: Sie speist bei Überangebot ohne Vergütung ein oder muss abgeregelt werden. Der integrierte Grünstromspeicher entkoppelt Erzeugung und Einspeisung. Überschussstrom wird gespeichert und später zu besseren Preisen vermarktet.
Der Zugang zu den Regelleistungsmärkten ist für einen Grünstromspeicher allerdings eingeschränkt, weil die Bereitstellung von Regelleistung in aller Regel Netzbezug voraussetzt. Nach der aktuellen Marktsystematik kommt praktisch nur positive Sekundärregelleistung in Betracht. Der wirtschaftliche Schwerpunkt liegt deshalb auf der Direktvermarktung über den Day-Ahead- und den Intraday-Markt sowie auf der Vermeidung von Abregelung und negativen Preisstunden.
Das Ergebnis ist eine breiter aufgestellte Ertragsstruktur: die Vermarktungserlöse der PV-Anlage plus die zusätzlichen Speichererlöse, die bei steigender Strompreisvolatilität strukturell an Bedeutung gewinnen.
Ja, grundsätzlich schon. Batteriespeicher, die bis Ende 2028 in Betrieb genommen werden, sind nach Paragraf 118 Abs. 6 EnWG für 20 Jahre von den Netzentgelten auf den bezogenen Strom befreit. Die Regelung gilt sowohl für Stand-Alone-Speicher als auch für Speicher in Co-Location mit einer PV-Anlage. Für spätere Inbetriebnahmen ist die Fortführung dieser Privilegierung Gegenstand mehrerer Reformvorhaben und noch nicht abschließend geklärt.
Wirtschaftlich stärker wirkt die Befreiung allerdings bei Speichern, die tatsächlich Netzstrom beziehen, also bei Grau- und Mischstromspeichern. Ein reiner Grünstromspeicher lädt ausschließlich aus der eigenen Anlage und hat deshalb ohnehin keinen nennenswerten Netzbezug, bei dem Netzentgelte anfallen könnten. Für ihn liegt der Vorteil eher darin, dass keine zusätzliche Bezugsleistung beantragt werden muss und damit auch kein Baukostenzuschuss anfällt.
Der Markt wächst deutlich. Anfang 2026 waren in Deutschland Großbatteriespeicher mit rund 2,6 GW Leistung und knapp 4 GWh Kapazität in Betrieb. Große Energieversorger planen neue Solarparks inzwischen standardmäßig mit integriertem Speicher. Der Netzentwicklungsplan sieht bis 2037 ein Ausbauziel von 32 GW vor.
Der eigentliche Engpass ist inzwischen der Netzanschluss. Zum Ende des dritten Quartals 2025 lagen allein bei den Übertragungsnetzbetreibern 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit rund 211 GW vor, über alle Netzebenen beziffert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft die angefragte Anschlussleistung auf rund 720 GW. Seit April 2026 vergeben die Übertragungsnetzbetreiber Kapazitäten deshalb nach Projektreife statt nach Antragseingang.
Regulatorisch steht mit der MiSpeL-Festlegung der Bundesnetzagentur ein Wechsel bevor: Sie ermöglicht Mischstromspeicher, die EEG-Förderung und Netzstromladen über ein abgegrenztes Messkonzept kombinieren, und dürfte die reine Trennung in Grün- und Graustromspeicher mittelfristig ablösen. Details und Verfahrensstand finden Sie auf unserer Seite zu MiSpeL.