Grundlagen
Was ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB)?
Der Investitionsabzugsbetrag – kurz IAB – ist ein steuerliches Instrument nach § 7g EStG. Er ermöglicht es Unternehmern und Selbstständigen, bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts bereits vor dem Kauf als Betriebsausgabe geltend zu machen.
Das Ergebnis: Das zu versteuernde Einkommen sinkt im Jahr der IAB-Bildung spürbar – bis zu drei Jahre bevor die Investition tatsächlich erfolgt. Die dadurch entstehende Liquidität kann direkt für die spätere Anschaffung genutzt werden.
Der IAB ist betriebsbezogen, nicht personenbezogen. Wer mehrere steuerlich getrennte Betriebe führt, kann den IAB in jedem Betrieb separat in Anspruch nehmen. Auch eine GbR ist IAB-fähig. Was das konkret für ein PV-Direktinvestment bedeutet, erfahren Sie hier →
IAB auf einen Blick
Zielgruppen
Für wen lohnt sich der IAB besonders?
Je höher Ihr Grenzsteuersatz, desto größer die absolute Ersparnis pro Euro IAB.
Gutverdiener & Spitzenverdiener
Ab einem zvE von rund 67.000 € greift der Spitzensteuersatz von 42 %. Jeder Euro IAB spart dann rund 44 Cent Steuern (inkl. Soli) – der Hebeleffekt ist besonders stark.
Selbstständige & Freiberufler
Ärzte, Rechtsanwälte, IT-Unternehmer und andere mit Gewinneinkünften können den IAB als präzises Planungsinstrument einsetzen, um das zu versteuernde Einkommen gezielt zu senken.
Abfindungsempfänger
Eine Abfindung treibt das zvE in die Progressionsspitze. Ein rechtzeitig gebildeter IAB kann diese Wirkung erheblich abfedern – und die Steuerlast im Zufluss-Jahr um fünf- bis sechsstellige Beträge senken.
Firmen- & Anteilsverkäufe
Bei Verkäufen von Unternehmen oder Beteiligungen steigt das zvE oft stark an. Ein IAB kann die Belastung im Veräußerungsjahr abfedern – der Rechner zeigt Ihre Steuerersparnis und den effektiven Vorteil pro Euro IAB.
Rechtliche Grundlage
Steuerlich geprüft und gesetzlich verankert
§ 7g EStG
Gesetzlich verankerter Steuervorteil – seit dem JStG 2020 mit 50 % Abzug und 40 % Sonder-AfA (ab 2024).
BMF-bestätigt
Das Anwendungsschreiben der Finanzverwaltung regelt die IAB-Eignung beweglicher Wirtschaftsgüter verbindlich.
3-Jahres-Frist beachten
Der IAB muss innerhalb von 3 Jahren durch eine konkrete Investition gedeckt werden – sonst erfolgt eine rückwirkende Auflösung mit Verzinsung.
Häufige Fragen
Fragen zum Rechner
Der Rechner berechnet die Einkommensteuer exakt nach § 32a EStG (Tarif 2023–2026), inklusive Solidaritätszuschlag mit Milderungszone und optionaler Kirchensteuer. Nicht berücksichtigt werden Sonderausgaben, Kinderfreibeträge, Progressionsvorbehalt und andere individuelle Abzüge. Die Ergebnisse sind daher Annäherungswerte und ersetzen keine individuelle Steuerberatung.
Der effektive Steuervorteil gibt an, wie viel Steuern Sie pro eingesetztem Euro IAB tatsächlich sparen. Er errechnet sich aus der Steuerersparnis geteilt durch den IAB-Betrag. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % und Soli liegt er typischerweise bei rund 44 %. Der Wert kann niedriger ausfallen, wenn der IAB Sie in eine niedrigere Tarifstufe drückt.
Die Grenznutzen-Kurve zeigt, wie die Steuerersparnis mit zunehmender IAB-Höhe ansteigt und welchen Grenzsteuersatz Sie an jeder Stelle der Kurve haben. Sie hilft dabei, den optimalen IAB-Betrag zu erkennen: Dort, wo der Grenzsteuersatz deutlich abfällt, nimmt der Zusatznutzen weiterer Erhöhungen des IAB ab.
Klappen Sie unter „Erweiterte Optionen“ die Anzahl der steuerlich getrennten Betriebe auf. Der Rechner erhöht die IAB-Obergrenze entsprechend: Bei zwei Betrieben sind bis zu 400.000 € IAB möglich, bei drei bis zu 600.000 €. Tragen Sie im Feld „Investitionssumme“ die Summe aller geplanten Investitionen über alle Betriebe ein.
Das ist kein Fehler, sondern ein Effekt der Soli-Milderungszone. Wenn Ihr zu versteuerndes Einkommen nach IAB knapp über der Soli-Freigrenze liegt, beträgt der marginale Soli-Satz vorübergehend 11,9 % statt 5,5 %. Ihre tatsächliche Steuerersparnis ist davon nicht betroffen – der Rechner weist Sie in diesem Fall mit einem gesonderten Hinweis darauf hin.
Nein. Das Rechner-Ergebnis ist eine unverbindliche Orientierungshilfe und kein steuerrechtlich belastbarer Wert. Für die tatsächliche Bildung eines IAB in Ihrer Steuererklärung ist die Beratung durch einen Steuerberater erforderlich. Der Rechner kann jedoch als gute Grundlage für das Gespräch mit Ihrem Steuerberater dienen.
Der optimale IAB-Betrag liegt dort, wo Ihr zu versteuerndes Einkommen nach Abzug auf den Grundfreibetrag sinkt – alles darüber hinaus verpufft steuerlich wirkungslos. Der Rechner warnt Sie automatisch, wenn Ihr gewählter IAB diesen Punkt überschreitet, und schlägt den präzisen Maximalbetrag vor.
IAB & Photovoltaik
Den IAB mit einem PV-Direktinvestment umsetzen
PV-Freiflächenanlagen sind bewegliche, abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens und damit ausdrücklich IAB-fähig. Was das konkret für Investitionsplanung, Sonderabschreibung und laufende AfA bedeutet, erklären wir auf der Detailseite.
Wenn Sie konkret investieren möchten, finden Sie aktuelle Projekte und den Ablauf des Kaufprozesses unter Solarpark kaufen.
IAB & Photovoltaik im Detail
Thomas Haberl & Roland Kufner
OHANA Invest ist Ihr spezialisierter Partner für Photovoltaik-Direktinvestments. Unser Ohana-Prinzip steht für Vertrauen, Transparenz und Beratung auf Augenhöhe – erst wenn Sie sich bei Ihrer Entscheidung wohl fühlen, ist das Ziel erreicht.
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