Photovoltaik Gewerbe anmelden: Ab wann nötig?

Private Photovoltaikanlagen unter 30 kWp benötigen keine Gewerbeanmeldung – eine steuerliche Registrierung beim Finanzamt ist dennoch in allen Fällen erforderlich.

Wichtig: Gewerbe und gewerbliche Tätigkeit sind nicht dasselbe!

Der Verkauf von Strom aus Ihrer Photovoltaikanlage, etwa durch die Einspeisevergütung, wird steuerlich als gewerbliche bzw. unternehmerische Aktivität eingestuft. Dies erfordert eine Meldung beim Finanzamt. Verwechseln Sie dies jedoch nicht mit einer formellen Gewerbeanmeldung, die beim Gewerbeamt erfolgt.

Diese beiden Meldepflichten unterscheiden sich grundlegend voneinander und sind von verschiedenen Voraussetzungen abhängig.

Wann muss ich für Photovoltaik ein Gewerbe anmelden?

Betreiber von Photovoltaikanlagen unter 30 kWp benötigen keine gewerbliche Anmeldung. Solche Anlagen gelten als private Nutzung und sind von der Gewerbemeldepflicht befreit. Dennoch muss die Anlage beim Finanzamt als Einnahmequelle gemeldet werden.

Eine Gewerbeanmeldung wird verpflichtend, wenn die Photovoltaikanlage eine Leistung über 30 kWp aufweist oder auf fremden Gebäuden installiert ist. Bei einem jährlichen Gewinn von mehr als 24.500 € aus dem Anlagenbetrieb ist zusätzlich eine Gewerbesteuererklärung notwendig. 

Gut zu wissen: Bei Umsätzen unter 22.000 € jährlich können Sie die Kleinunternehmerregelung nutzen und sparen sich die Umsatzsteuer.

 

 

In diesen Fällen wird’s gewerblich:

Welche Art des Gewerbes sollte ich wählen?

Bei der gewerblichen Anmeldung einer Photovoltaikanlage existieren verschiedene Rechtsformen zur Auswahl:

Die Form des Einzelunternehmens stellt die unkomplizierteste und wirtschaftlichste Variante dar. Allerdings tragen Sie hier das größte finanzielle Risiko im Vergleich zu anderen Unternehmensformen, da Sie persönlich mit Ihrem Vermögen haften. Diese Form kommt ohne Mindestkapital aus und verursacht wenig administrativen Aufwand. Die Versteuerung erfolgt im Rahmen der Einkommensteuer.

Die Personenhandelsgesellschaft, etwa als KG oder OHG, eignet sich besonders bei mehreren Beteiligten. Auch hier ist kein Mindestkapital vorgeschrieben, jedoch haften alle Gesellschafter gemeinsam für Verbindlichkeiten. Der administrative Aufwand übersteigt den eines Einzelunternehmens.

Die Kapitalgesellschaft in Form einer GmbH oder UG beschränkt zwar die Haftung auf das Gesellschaftsvermögen, ist jedoch mit höheren Gründungskosten verbunden. Sie erfordert ein Mindestkapital von 25.000 € bei einer GmbH und bringt einen erhöhten Verwaltungsaufwand mit sich, einschließlich der Pflicht zur doppelten Buchführung.

Diese Steuern werden fällig, wenn Sie die PV als Gewerbe anmelden

Die steuerliche Belastung beim gewerblichen Betrieb einer Photovoltaikanlage richtet sich nach der gewählten Besteuerungsvariante. Es existieren zwei Optionen: Kleinunternehmerregelung und Regelbesteuerung – die Entscheidung basiert auf den persönlichen wirtschaftlichen Gegebenheiten.

Die Kleinunternehmerregelung befreit von der Umsatzsteuerpflicht und reduziert den Verwaltungsaufwand. Ein Nachteil besteht darin, dass die Vorsteuer aus der Anschaffung nicht zurückgefordert werden kann, was besonders bei kostenintensiven Anlagen ins Gewicht fällt. Diese Option ist nur bis zu einem Jahresumsatz von 22.000 € möglich.

Bei der Regelbesteuerung müssen Sie zwar Umsatzsteuer abführen, können jedoch die Vorsteuer aus den Investitionskosten zurückerlangen. Diese Variante bietet sich bei hohen Anschaffungskosten an, bringt aber regelmäßige Umsatzsteuer-Voranmeldungen mit sich.

Gewerbeanmeldung PV-Anlage: Ablauf

Nach erfolgter Registrierung beim Finanzamt durchläuft die Gewerbeanmeldung folgende wesentliche Schritte:

1. Gewerbeamt kontaktieren Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Gewerbe- oder Ordnungsamt Ihrer Kommune. Viele Ämter bieten hierfür sowohl persönliche als auch Online-Termine an.

2. Antragsunterlagen einreichen Im Gewerbeanmeldeformular sind folgende wesentliche Angaben erforderlich:

  • Persönliche Daten des Anlagenbetreibers
  • Anlagenstandort
  • Tätigkeitsbeschreibung (Stromerzeugung mittels Photovoltaik)
  • ID aus dem Marktstammdatenregister

 

3. Gebührenentrichtung Die Anmeldegebühr variiert je nach Standort zwischen 20 und 60 Euro.

4. Anmeldebestätigung Das Gewerbeamt stellt Ihnen einen offiziellen Nachweis über die erfolgte Gewerbeanmeldung aus – entweder direkt vor Ort oder auf dem Postweg.

5. Behördliche Folgeprozesse Das Gewerbeamt leitet Ihre Anmeldung automatisch an Finanzamt und IHK weiter. Die IHK wird sich bezüglich Mitgliedschaft und weiterer Verpflichtungen mit Ihnen in Verbindung setzen.

⚠️ Wichtige Anmeldefristen: Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss VOR der Installation erfolgen, die Registrierung im Marktstammdatenregister erst NACH der Inbetriebnahme. Versäumen Sie diese Fristen nicht, da sonst Verzögerungen bei der Einspeisevergütung drohen!

Diese Ämter müssen über Ihre PV-Anlage informiert werden

Die behördliche Registrierung einer Photovoltaikanlage erfordert mehrere Schritte, unabhängig von der Gewinnerzielung. Eine steuerliche Meldung beim Finanzamt ist in jedem Fall erforderlich. Zudem muss vor dem Beginn der Installation eine Anmeldung beim zuständigen Netzbetreiber erfolgen. Nach erfolgter Installation ist eine Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur vorzunehmen.

 

Für den Bezug der Einspeisevergütung benötigt der Netzbetreiber sowohl die Marktstammdatenregister-Nummer als auch das Protokoll der Inbetriebnahme.

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FAQs zur Photovoltaik-Gewerbeanmeldung

Eine Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn:

  • Ihre Anlage über 30 kWp Leistung hat
  • Sie die Anlage auf einem fremden Gebäude betreiben
  • Der jährliche Gewinn 24.500 € übersteigt

Bei einer Anlagenleistung unter 30 kWp ist keine Gewerbeanmeldung erforderlich, sofern die Anlage privat genutzt wird. Eine steuerliche Anmeldung beim Finanzamt bleibt dennoch Pflicht.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss vor Beginn der Installation erfolgen. Dies ist ein verpflichtender erster Schritt bei der Planung Ihrer PV-Anlage.

Die Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur muss nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgen. Dies ist eine gesetzliche Pflicht für alle PV-Anlagen.

Die Anmeldung beim Netzbetreiber muss durch den Anlagenbetreiber selbst erfolgen. Dies kann der Eigentümer oder der rechtmäßige Betreiber der Anlage sein. Häufig unterstützt der Installateur bei diesem Prozess.

An einem durchschnittlichen Sonnentag erzeugt ein Quadratmeter Photovoltaik etwa 0,5-0,8 kWh Strom. Im Sommer können bis zu 1 kWh/m² pro Tag erreicht werden, im Winter deutlich weniger. Die Tagesproduktion schwankt stark je nach Jahreszeit und Wetterbedingungen.

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Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuerberatung. Für Ihre persönliche Situation sollten Sie einen Steuerberater konsultieren.

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