PV-Rendite Lüge? Das Investment auf dem Prüfstand
Photovoltaik als Kapitalanlage bindet erhebliches Kapital über zwei Jahrzehnte. Entsprechend hartnäckig hält sich die Frage, ob die genannten Renditen realistisch sind oder ob Anbieter sich die Sache schönrechnen. Diese Seite beantwortet das nicht mit einem Versprechen, sondern mit der Rechnung dahinter.
Vorweg das Ergebnis: Die Skepsis beruht überwiegend auf überholten Kostenannahmen. Sie hat aber einen wahren Kern, und der liegt an einer Stelle, die selten benannt wird.
Woraus sich Kosten und Erlöse zusammensetzen
Eine belastbare Kostenangabe gibt es nur projektbezogen, weil Standort, Netzanschluss und Anlagengröße den Preis bestimmen. Die Struktur ist dagegen stabil. Rund drei Viertel entfallen auf die Anlagentechnik einschließlich Speicher, der Rest auf Netzanschluss und Trafostation, Tiefbau und Montage sowie Planung und Genehmigung.
Der zweite Block wird häufiger unterschätzt: die laufenden Kosten über zwanzig Jahre. Betriebsführung, Pacht, Versicherung und Rückstellungen summieren sich auf etwa ein Siebtel des jährlichen Stromertrags und steigen mit der Inflation. Wer deutlich darunter kalkuliert, sollte begründen können, welche Position entfällt.
| Parameter | Größenordnung |
| Anschaffungskosten | rund 1.000 bis 1.100 € je kWp bei Freifläche mit Speicher |
| Kaufnebenkosten | rund 4 % der Anschaffungskosten |
| Spezifischer Ertrag | rund 1.000 bis 1.050 kWh je kWp und Jahr |
| Stromerlöse im ersten vollen Jahr | rund 120 bis 130 € je kWp |
| Betriebsführung Anlage und Speicher | rund 10 bis 11 € je kWp und Jahr |
| Flächenpacht | als Anteil des Stromertrags, üblich bis 6 % |
| Rückstellung für den Rückbau | 2 € je kWp und Jahr als Planungsgröße |
| Betriebskostenquote insgesamt | rund 14 bis 16 % des Stromertrags |
| Moduldegradation | rund 0,15 % pro Jahr |
| Kostensteigerung | rund 1,5 % pro Jahr |
Gerundete Werte aus tatsächlich kalkulierten Projekten, keine Zusage für ein konkretes Vorhaben.
Warum die Rendite angezweifelt wird
Dafür gibt es drei Gründe. Der erste ist die Technik. Eine Photovoltaikanlage kostet heute einen Bruchteil dessen, was vor zwanzig Jahren aufgerufen wurde, bei höherem Wirkungsgrad und längerer Lebensdauer. Viele im Umlauf befindliche Renditebetrachtungen rechnen noch mit alten Kostenannahmen.
Der zweite liegt in der Vergütung. Die Einspeisevergütung für Freiflächenanlagen liegt heute deutlich unter dem Niveau früherer Jahre. Wer eine Anlage allein darüber rechnet, kommt tatsächlich auf schwache Ergebnisse. Der Ertrag entsteht heute aus der aktiven Vermarktung, also aus Direktvermarktung am Spot- und Intraday-Markt und aus der Kombination mit einem Batteriespeicher.
Der dritte Grund ist hausgemacht, und er ist der eigentlich interessante. In Teilen des Marktes kursieren Rechnungen, die formal aufgehen und trotzdem falsch sind.
Was die Rendite tatsächlich bestimmt
Sechs Größen entscheiden über das Ergebnis. Wer eine Kalkulation beurteilen will, muss wissen, wie sie darin angesetzt sind.
| Faktor | Warum er zählt |
| Vermarktungsstrategie | Der größte Hebel von allen. Ob nur eingespeist oder aktiv am Spot- und Intraday-Markt vermarktet wird und wie hoch der Anteil der Speichererlöse liegt, bewegt das Ergebnis stärker als jede andere Größe. |
| Standort und spezifischer Ertrag | Einstrahlung, Ausrichtung und Verschattung entscheiden darüber, wie viele Kilowattstunden je installiertem Kilowattpeak überhaupt entstehen. Ein Gutachten dazu gehört in jede Kalkulation. |
| Betriebskostenquote | Betriebsführung, Pacht, Versicherung und Rückstellungen laufen über zwanzig Jahre mit und steigen mit der Inflation. Eine niedrig angesetzte Quote verbessert jede Rechnung, ohne dass sich am Projekt etwas ändert. |
| Degradation | Module verlieren jährlich Leistung, Speicherzellen deutlich schneller. Über die Laufzeit summiert sich das spürbar, und es wirkt genau dort, wo die Erlöse entstehen. |
| Persönlicher Steuersatz | Bestimmt, wie stark die Abschreibung wirkt. Bei einem niedrigen Steuersatz fällt der Effekt entsprechend kleiner aus, die Kalkulation eines Anbieters unterstellt aber meist den Spitzensatz. |
| Rückbau am Ende der Laufzeit | Fällt sicher an und taucht in Angeboten häufig nicht auf. Er gehört über die gesamte Betriebsdauer zurückgestellt, nicht ans Ende der Rechnung. |
Dazu kommen Risiken, die sich nicht wegrechnen lassen. Die Vermarktungserlöse schwanken mit dem Strommarkt und sind über zwanzig Jahre nicht prognostizierbar. Ein Speicher altert schneller als die Module. Und ein Direktinvestment ist nicht kurzfristig veräußerbar, das Kapital ist gebunden. Eine Kalkulation, die diese Punkte nicht anspricht, ist unvollständig.
Die steuerliche Wirkung, richtig gerechnet
Der Investitionsabzugsbetrag erlaubt es, bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten vor der Investition gewinnmindernd anzusetzen, höchstens 200.000 Euro je Betrieb. Im Anschaffungsjahr kommen die Sonderabschreibung von 40 Prozent auf die geminderte Bemessungsgrundlage und seit Juli 2025 die degressive Abschreibung von bis zu 15 Prozent bei Photovoltaik hinzu. Im Bildungsjahr und im Anschaffungsjahr zusammen sind damit rund 72 Prozent der Anschaffungskosten abgesetzt.
Entscheidend ist, was daraus nicht folgt. Über die gesamte Laufzeit lassen sich genau die Anschaffungskosten abschreiben und kein Euro mehr. Bei 200.000 Euro Investition sind es 200.000 Euro Abzugsmasse. Der Abzugsbetrag schafft keine zusätzliche Abschreibung, er zieht sie nach vorn. Der Vorteil liegt in der zeitlichen Verlagerung und im Liquiditätseffekt, nicht in einer dauerhaften Ersparnis.
Was die Rechnung ergibt
Die folgende Modellrechnung führt beide Seiten zusammen, über zwanzig Jahre, für eine Anlage von rund 190 Kilowattpeak mit Speicher und 200.000 Euro Investition ohne Fremdfinanzierung. Unterstellt sind eine Strompreissteigerung von 2 Prozent und die Parameter aus der Tabelle oben.
| Position | Über 20 Jahre |
| Stromerlöse über 20 Jahre | rund 575.000 € |
| Betriebskosten über 20 Jahre | rund 81.000 € |
| Überschuss vor Steuern | rund 494.000 € |
| Abschreibung insgesamt, entspricht der Investition | 200.000 € |
| Zu versteuerndes Ergebnis | rund 294.000 € |
| Einkommensteuer bei 42 % Grenzsteuersatz | rund 123.000 € |
| Überschuss nach Steuern | rund 371.000 € |
| davon Rückfluss des eingesetzten Kapitals | 200.000 € |
| Überschuss darüber hinaus | rund 171.000 € |
Modellrechnung mit offengelegten Annahmen. Der Rückbau ist als Rückstellung in den Betriebskosten enthalten.
Und hier steckt der wahre Kern der Rendite-Lüge. In vielen Kalkulationen taucht eine Position wie Steuerersparnis auf der Ertragsseite auf, während die Steuer auf die Stromerlöse fehlt. Damit erscheint die Steuer zweimal als Vorteil und kein einziges Mal als Belastung. So entstehen Renditen, die auf dem Papier stehen und im Konto nie ankommen.
In der Tabelle oben steht sie deshalb dort, wo sie hingehört: als Abzug. Die Abschreibung mindert das zu versteuernde Ergebnis, sie ist aber kein Zufluss. Wenn Ihnen eine Kalkulation vorgelegt wird, in der die Steuerersparnis als Ertrag verbucht ist, rechnen Sie nach.
Mit wem Sie es zu tun haben
Worauf Sie bei einem Angebot achten sollten
Die Erlösstruktur. Beruht die Kalkulation allein auf der Einspeisevergütung oder enthält sie Direktvermarktung und Speichererlöse? Und wie ist die Aufteilung zwischen beiden angesetzt? Das ist der größte Hebel im gesamten Modell.
Die Kostenquote. Sind Betriebsführung, Pacht, Versicherung und Rückstellungen vollständig ausgewiesen? Liegt die Summe deutlich unter etwa 14 Prozent des Stromertrags, fehlt in aller Regel eine Position.
Die Behandlung der Steuer. Steht die Steuerersparnis auf der Ertragsseite oder die Steuer als Belastung in der Rechnung? Ist die Abschreibung auf die um den Abzugsbetrag geminderte Basis gerechnet oder auf die vollen Anschaffungskosten?
Das konservative Szenario. Wie entwickelt sich das Ergebnis, wenn die Vermarktungserlöse unter der Annahme bleiben? Ein Angebot, das nur einen einzigen Fall zeigt, ist kein Angebot, sondern eine Werbeaussage.
Fazit
Von einer Photovoltaik-Rendite-Lüge kann man bei sauber aufgesetzten Projekten nicht sprechen. Die Kosten sind gefallen, die Technik ist besser geworden, und die Vermarktungsmöglichkeiten sind breiter als je zuvor.
Zwei Arten von Rechnungen tragen heute allerdings nicht mehr. Solche, die auf der Einspeisevergütung allein aufbauen. Und solche, die die Steuerwirkung als Ertrag verbuchen. Wer beides sauber trennt, kommt bei Freiflächenanlagen mit aktiver Vermarktung je nach Projekt und Steuersituation typischerweise in eine Größenordnung von 6 bis 9 Prozent jährlich. Das eingesetzte Kapital ist dabei nominal meist zwischen dem achten und dem dreizehnten Jahr zurückgeflossen, abhängig davon, wie stark der Vorzieheffekt aus der Abschreibung genutzt wird.
Erst wenn Sie sich sicher fühlen
Häufige Fragen zur Photovoltaik-Rendite
Der Begriff steht für die Skepsis, ob Anbieter die Erträge von PV-Investments systematisch zu hoch ansetzen. Ein Teil dieser Skepsis beruht auf veralteten Annahmen: Anschaffungskosten, Wirkungsgrade und Lebensdauer haben sich in zwanzig Jahren grundlegend verändert.
Ein Teil ist aber berechtigt. Rechnungen, die allein auf der Einspeisevergütung aufbauen, tragen bei heutigen Vergütungssätzen nicht mehr. Der Ertrag entsteht aus der aktiven Vermarktung am Spot- und Intraday-Markt und aus der Kombination mit einem Batteriespeicher. Und Rechnungen, die die Steuerwirkung als Ertrag verbuchen, sind schlicht falsch.
Eine allgemeingültige Zahl gibt es nicht. Bei Freiflächenanlagen mit aktiver Vermarktung liegt die Größenordnung je nach Projekt und persönlicher Steuersituation typischerweise zwischen 6 und 9 Prozent jährlich. Das eingesetzte Kapital ist nominal meist zwischen dem achten und dem dreizehnten Jahr zurückgeflossen.
Die Spanne entsteht vor allem durch die Vermarktungsstrategie, den Anteil der Speichererlöse, die Betriebskostenquote und den persönlichen Steuersatz. Wer eine einzelne Prozentzahl ohne diese Angaben genannt bekommt, sollte danach fragen.
An fünf Stellen. Erstens: Taucht eine Position wie Steuerersparnis auf der Ertragsseite auf, während die Steuer auf die Stromerlöse fehlt? Dann erscheint die Steuer zweimal als Vorteil und kein einziges Mal als Belastung.
Zweitens: Liegt die Betriebskostenquote deutlich unter etwa 14 Prozent des Stromertrags? Dann fehlt in aller Regel eine Position, häufig Pacht oder Rückbaurückstellung. Drittens: Ist die Abschreibung auf die vollen Anschaffungskosten gerechnet statt auf die um den Investitionsabzugsbetrag geminderte Basis?
Viertens: Wird nur ein einziges Szenario gezeigt? Fünftens: Fehlt eine Angabe zur Degradation von Modulen und Speicher über die Laufzeit?
Technische und kaufmännische Betriebsführung, Versicherung, Grundstückspacht, Kosten der Direktvermarktung sowie Rückstellungen für Instandhaltung und Rückbau. Zusammen liegen sie bei etwa 14 bis 16 Prozent des jährlichen Stromertrags und steigen mit der Inflation.
Beim Direktinvestment trägt der Investor diese Kosten selbst, denn er ist Eigentümer und Betreiber der Anlage. Das ist zugleich die Voraussetzung dafür, dass Investitionsabzugsbetrag und Abschreibung überhaupt greifen. Die Abwicklung übernimmt ein Betriebsführer, die wirtschaftliche Last bleibt beim Investor und gehört vollständig in die Kalkulation.
Der Anspruch ist gesetzlich geregelt und gilt ab Inbetriebnahme über zwanzig Jahre. Für Bestandsanlagen ändern sich die Bedingungen nicht rückwirkend.
Mit dem Solarspitzengesetz vom Februar 2025 entfällt die Vergütung für neu in Betrieb genommene Anlagen allerdings in allen Viertelstunden mit negativem Börsenpreis, ohne die frühere Mindestdauer von sechs Stunden. Im Gegenzug verlängert sich der Vergütungszeitraum um die Anzahl dieser Viertelstunden. Der Anspruch geht also nicht verloren, er verschiebt sich nach hinten.
Wirtschaftlich verstärkt das den Bedarf an einem integrierten Speicher, weil sich die Einspeisung dann in vergütete Zeitfenster verschieben lässt.
Nur eingeschränkt. Ein Direktinvestment ist Sacheigentum an einer Anlage und nicht kurzfristig veräußerbar. Ein Verkauf ist möglich, erfordert aber die Suche nach einem Käufer und eine individuelle Bewertung. Für Kapital, das kurzfristig verfügbar sein muss, ist diese Anlageklasse nicht geeignet.
Hinzu kommt eine steuerliche Bindung: Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in einer inländischen Betriebsstätte verbleiben und dort zu mindestens 90 Prozent betrieblich genutzt werden. Wird es vorher veräußert, können Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung rückwirkend entfallen.
Die Erlösstruktur: Beruht die Kalkulation allein auf der Einspeisevergütung oder enthält sie Direktvermarktung und Speichererlöse, und wie ist die Aufteilung angesetzt? Die Kostentransparenz: Sind Pacht, Betriebsführung, Versicherung und Rückstellungen vollständig ausgewiesen?
Den Nachweis realisierter Projekte vergleichbarer Größe. Die steuerliche Struktur, insbesondere ob echtes Sacheigentum an einem abgrenzbaren Wirtschaftsgut vorliegt, weil sonst § 7g EStG nicht greift. Und ein belastbares konservatives Szenario, das zeigt, wie sich das Ergebnis bei niedrigeren Vermarktungserlösen entwickelt.