Co-Location Batteriespeicher: Was Investoren wissen müssen

Ein Batteriespeicher direkt am Solarpark – das Konzept Co-Location verändert die Wirtschaftlichkeit von PV-Direktinvestments grundlegend. Weniger Abregelung, höhere Erlöse, regulatorische Vorteile. Was hinter dem Begriff steckt und warum er für Investoren relevant ist.

Wer sich mit PV-Direktinvestments beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff Co-Location Batteriespeicher. Gemeint ist ein einfaches, aber wirkungsvolles Prinzip: Ein Batteriespeicher wird direkt am Standort einer Photovoltaik-Freiflächenanlage installiert und nutzt denselben Netzanschluss. Statt zwei getrennter Projekte entsteht ein integriertes System aus Erzeugung und Speicherung.

Für Investoren ist dieses Konzept aus drei Gründen relevant: Es steigert die Erlöse aus der Stromvermarktung, es reduziert das Risiko durch negative Strompreise und Abregelungen, und es wird regulatorisch zunehmend bevorzugt behandelt.

Was ist Co-Location?

Co-Location bedeutet wörtlich „gemeinsamer Standort“. Im Energiebereich beschreibt der Begriff die Kombination einer erneuerbaren Erzeugungsanlage – typischerweise Photovoltaik oder Windkraft – mit einem Batteriespeicher am selben Netzverknüpfungspunkt. Beide Anlagen teilen sich den physischen Netzanschluss, die Zuwegung und in vielen Fällen auch die baurechtliche Genehmigung.

Das Gegenstück ist der Stand-Alone-Speicher: ein Batteriespeicher ohne gekoppelte Erzeugungsanlage, der über einen eigenen Netzanschluss verfügt und ausschließlich Strom aus dem öffentlichen Netz bezieht und wieder einspeist.

Kurz erklärt: Co-Location = PV-Anlage + Batteriespeicher am selben Standort, mit gemeinsamem Netzanschluss. Der Speicher kann den erzeugten Solarstrom zwischenspeichern und zeitversetzt zu höheren Preisen einspeisen.

Grünstromspeicher vs. Graustromspeicher

Nicht jeder Co-Location-Speicher funktioniert gleich. Die zentrale Unterscheidung betrifft die Herkunft des gespeicherten Stroms – und hat direkte Auswirkungen auf Förderung, Bilanzierung und Erlösstruktur.

🟢 Grünstromspeicher

  • Wird ausschließlich mit Strom aus der gekoppelten EE-Anlage geladen
  • Kein Bezug von Netzstrom (Graustrom) erlaubt
  • Kann im Rahmen der EEG-Innovationsausschreibung gefördert werden
  • Messtechnische Trennung der Stromflüsse erforderlich
  • Typisch für neue PV-Projekte mit integrierter Speicherplanung

⚫ Graustromspeicher

  • Wird über das öffentliche Netz geladen (Netzstrom)
  • Häufig bei Nachrüstung bestehender Parks
  • Keine EEG-Förderung für den Speicher möglich
  • Erlöse aus Arbitragehandel und Regelleistung
  • Strenges Abgrenzungsprinzip: Kein Vermischen mit Grünstrom

Für Investoren in PV-Direktprojekte ist der Grünstromspeicher das relevantere Modell: Er ist direkt an die eigene PV-Anlage gekoppelt, kann über die Innovationsausschreibung gefördert werden und verschiebt den selbst erzeugten Solarstrom in profitable Zeitfenster. Bei Projekten mit Innovationszuschlag (wie den EEG-Innovationsausschreibungen) sind Anlage und Speicher bilanziell im Marktprämienmodell zusammengefasst.

Wichtig bei Graustromspeichern: Wird ein Speicher nachträglich an einem bestehenden Solarpark installiert und über das Netz geladen, muss durch geeignete Messkonzepte sichergestellt werden, dass kein Grünstrom und Graustrom vermischt wird. Andernfalls kann der Förderstatus der EE-Anlage gefährdet werden. Die Abstimmung mit dem zuständigen Verteilnetzbetreiber ist zwingend erforderlich.

Vorteile der Co-Location

Die gemeinsame Installation von PV-Anlage und Speicher bietet gegenüber getrennten Einzelprojekten eine Reihe konkreter Vorteile – sowohl wirtschaftlich als auch regulatorisch.

Vorteil Erklärung
Gemeinsamer Netzanschluss Kein separater Netzanschluss für den Speicher nötig – spart Kosten und vermeidet lange Wartezeiten bei Netzbetreibern, die aktuell über 650 Anträge für Speicherprojekte bearbeiten.
Geringere Infrastrukturkosten Zuwegung, Trafostation, Leitungstrassen und Einfriedung werden gemeinsam genutzt. Die spezifischen Kosten pro installierter Leistung sinken.
Ein Genehmigungsverfahren PV-Anlage und Speicher können in einem gemeinsamen baurechtlichen Verfahren genehmigt werden – weniger Bürokratie, schnellere Umsetzung.
Netzentlastung Co-Location-Speicher glätten die Einspeisespitzen und reduzieren die Belastung des lokalen Verteilnetzes. Das erleichtert die Netzintegration und wird regulatorisch belohnt.
Vermeidung von Abregelung Statt den PV-Strom bei Überangebot abzuregeln, wird er in die Batterie geladen. Der produzierte Strom geht nicht verloren, sondern wird zeitversetzt vermarktet.
Synergien in der Betriebsführung Wartung, Monitoring und kaufmännische Verwaltung erfolgen für beide Anlagen durch einen Betreiber – effizientere Betriebsführung bei niedrigeren Kosten.

Wie Co-Location-Speicher Rendite erzeugen

Der wirtschaftliche Kern der Co-Location liegt in der zeitlichen Verschiebung der Einspeisung. Ein Grünstromspeicher lädt sich mit dem Solarstrom der eigenen PV-Anlage – typischerweise in den ertragsstarken, aber preisschwachen Mittagsstunden. Die Entladung erfolgt dann zu Zeiten höherer Nachfrage und höherer Börsenpreise.

Das Arbitrage-Prinzip bei Co-Location
☀️
Mittags: PV erzeugt
Hohe Erzeugung bei niedrigen oder negativen Börsenpreisen
🔋
Batterie lädt
Statt Einspeisung zu Niedrigpreisen wird der Strom gespeichert
🌙
Abends: Batterie entlädt
Einspeisung zu Hochpreiszeiten zwischen 17 und 21 Uhr
📈
Mehrerlös
Preisdifferenz abzüglich Speicherverluste ergibt den Zusatzertrag

Ein konkretes Beispiel: Erzeugt die PV-Anlage um 12 Uhr Strom, der am Day-Ahead-Markt nur 3 ct/kWh erzielt, und wird dieser Strom stattdessen gespeichert und um 19 Uhr zu 10 ct/kWh verkauft, entsteht eine Preisdifferenz von 7 ct/kWh – abzüglich rund 10–15 Prozent Speicherverluste. Bei negativen Strompreisen ist der Effekt noch größer, da ohne Speicher gar kein Erlös anfällt oder sogar Kosten entstehen.

Bei gut konzipierten Co-Location-Projekten kann dieser Mechanismus den effektiven Marktwert des PV-Stroms um 60 bis über 80 Prozent steigern – je nach Speicherdimensionierung, Standort und Vermarktungsstrategie. Einige Marktakteure berichten sogar von einer Verdoppelung des Marktwerts.

Regulatorische Entwicklungen 2025/2026

Die regulatorischen Rahmenbedingungen entwickeln sich zunehmend zugunsten von Co-Location-Projekten. Drei Entwicklungen sind für Investoren besonders relevant:

EnWG-Novelle November 2025

Batteriespeicher ab einer Megawattstunde Kapazität profitieren seit November 2025 von einer Außenbereichsprivilegierung. Ihnen wird zudem ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen. Das beschleunigt Genehmigungsverfahren für Co-Location-Projekte erheblich.

Netzpaket-Entwurf Februar 2026

Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber überlastete Netzgebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. In diesen Gebieten droht entschädigungslose Abregelung für Erzeugungsanlagen. Co-Location-Speicher werden im Entwurf jedoch explizit als „netzneutral“ eingestuft und sollen regulatorische Erleichterungen erhalten.

MiSpeL – Mischstromspeicher werden möglich

Die Regelung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) beendet die bisherige Ausschließlichkeitsoption nach § 19 Abs. 3a EEG. Großspeicher in Co-Location müssen sich künftig nicht mehr zwischen reinem Grünstrom- oder Graustrombetrieb entscheiden – eine Mischnutzung wird möglich. Das eröffnet zusätzliche Erlösquellen, etwa durch Regelleistung am Netz, ohne den Förderstatus der PV-Anlage zu gefährden.

Regulatorischer Trend: Co-Location-Speicher werden auf allen Ebenen privilegiert – bei Genehmigung, bei Netzentgelten (20 Jahre Befreiung bei Inbetriebnahme bis 2028) und bei der geplanten Neuregelung des Redispatch. Reine PV-Anlagen ohne Speicher verlieren hingegen zunehmend an regulatorischem Schutz.

Worauf Investoren bei Co-Location achten sollten

Nicht jedes Co-Location-Projekt ist gleich strukturiert. Für Investoren in PV-Direktprojekte mit Speicher lohnt es sich, auf folgende Punkte zu achten:

Speichertyp und Förderung: Handelt es sich um einen Grünstromspeicher (Innovationsausschreibung) oder einen Graustromspeicher (Nachrüstung)? Der Speichertyp bestimmt die Erlösstruktur und den regulatorischen Rahmen. Bei Grünstromspeichern ist der fixierte anzulegende Wert aus der Ausschreibung die Basis – die Speicher-Arbitrage kommt zusätzlich.

Dimensionierung: Das Verhältnis von Speicherkapazität zu PV-Leistung beeinflusst den Ertrag. Ein zu kleiner Speicher kann nur einen Teil der Überschüsse auffangen, ein zu großer Speicher erhöht die Investitionskosten überproportional. Die optimale Dimensionierung hängt vom Standort, dem Einspeiseprofil und der Vermarktungsstrategie ab.

Vermarktungsstrategie: Wird der Speicher nur am Day-Ahead-Markt vermarktet oder auch im Intraday-Handel und in der Regelleistung? Eine marktübergreifende Optimierung, bei der ein Algorithmus in Echtzeit den profitabelsten Markt auswählt, kann die Erlöse gegenüber reiner Day-Ahead-Arbitrage deutlich steigern.

Batterie-Lebensdauer und Garantien: Die geplante Nutzungsdauer der Batterie (typisch 20 bis 25 Jahre) und die garantierten Ladezyklen beeinflussen den langfristigen Cashflow erheblich. Die Differenz zwischen einer 20-jährigen und einer 25-jährigen Batterienutzung kann mehrere Prozentpunkte Gesamtrendite ausmachen.

Fazit: Co-Location Batteriespeicher sind kein Trend, sondern eine strukturelle Veränderung. Sie machen PV-Direktinvestments widerstandsfähiger gegen negative Strompreise, steigern die Erlöse und werden regulatorisch bevorzugt. Für Investoren, die in Photovoltaik investieren, wird die Frage nicht mehr sein, ob ein Speicher dazugehört – sondern wie er optimal dimensioniert und vermarktet wird.

Quellen & weiterführende Informationen
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Thomas Haberl

Thomas Haberl begleitete als Mitgründer und Sales Director der DRACOON GmbH den gesamten Zyklus von der Gründung bis zum erfolgreichen Exit an ein US-Softwareunternehmen im Jahr 2023. Unter seiner Führung skalierte das Unternehmen auf über 100 Mitarbeiter und wurde Marktführer für sicheres File-Sharing in DACH-Raum. Heute transferiert er diese Expertise in die Strategieberatung und Geschäftsführung der OHANA Invest GmbH.

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