Kostenloser Online-Rechner · GewStG 2026

Gewerbesteuer berechnen – Ihre Steuerlast in 60 Sekunden

Wie hoch ist Ihre Gewerbesteuer wirklich? Unser Rechner zeigt Ihnen sofort Ihre individuelle Belastung – mit dem Hebesatz Ihrer Gemeinde, Freibetrag und ESt-Anrechnung nach § 35 EStG.

Hebesätze von 80+ Gemeinden hinterlegt
Inkl. Freibetrag & ESt-Anrechnung § 35 EStG
Kostenlos, ohne Registrierung
Gewerbesteuer-Rechner
Gewerbesteuer nach GewStG – mit Hebesatz, Freibetrag und ESt-Anrechnung berechnen
Berechnen Sie Ihre Gewerbesteuer auf Basis Ihres Gewerbeertrags und des Hebesatzes Ihrer Gemeinde. Der Rechner berücksichtigt den Freibetrag nach § 11 GewStG und die Anrechnung auf die Einkommensteuer nach § 35 EStG (Faktor 4,0).
Bitte geben Sie Ihren Gewinn aus Gewerbebetrieb ein.
Gewinn lt. Gewinnermittlung (§ 7 GewStG) vor Hinzurechnungen/Kürzungen
Freibetrag (24.500 €) und ESt-Anrechnung gelten nur für natürliche Personen
Wählen Sie Ihre Gemeinde – der Hebesatz wird automatisch eingetragen
%
Bitte geben Sie einen gültigen Hebesatz ein (mind. 200 %).
Gesetzliches Minimum: 200 %. Bundesdurchschnitt: ca. 435 %
Erweiterte Optionen (Hinzurechnungen / Kürzungen)
Ihre Gewerbesteuer
Steuerlast · Vergleich
Gewerbesteuer · Brutto vs. Effektiv (nach § 35 EStG)
Gewerbesteuer (brutto)
Gewerbesteuer vor ESt-Anrechnung
Effektive Belastung (nach § 35 EStG)
Nach Anrechnung auf die Einkommensteuer
Steuermess-
betrag
Brutto-GewSt-
Satz
ESt-
Anrechnung
Effektiver
GewSt-Satz
Steuermessbetrag
Hebesatz
Brutto-GewSt-Satz
ESt-Anrechnung § 35
Effektiver GewSt-Satz
Berechnungsübersicht
PositionBetrag
Gewerbesteuer nach Hebesatz (200 % – 600 %)
Gewerbesteuer (brutto)
Effektiv (nach ESt-Anrechnung)
Ihr Hebesatz
Hinweis: Wird anhand Ihres Ergebnisses gefüllt.
Detaillierter Berechnungsweg
Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Die Gewerbesteuer wird auf Basis der aktuellen gesetzlichen Regelungen (GewStG) berechnet. Nicht berücksichtigt werden u. a. detaillierte Hinzurechnungen und Kürzungen, gewerbesteuerliche Verlustvorträge, Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten sowie individuelle Besonderheiten. Die ESt-Anrechnung nach § 35 EStG wird pauschal mit dem Faktor 4,0 berechnet und ist auf die tatsächlich gezahlte Einkommensteuer begrenzt. Dieses Ergebnis ersetzt keine individuelle Steuerberatung.
Grundlagen

Was ist die Gewerbesteuer?

Die Gewerbesteuer ist eine kommunale Steuer, die auf den Gewerbeertrag von Gewerbetreibenden erhoben wird. Sie ist die wichtigste Einnahmequelle der Gemeinden in Deutschland und wird durch das Gewerbesteuergesetz (GewStG) geregelt.

Besteuert wird der Gewerbeertrag – der Gewinn aus Gewerbebetrieb, korrigiert um Hinzurechnungen (§ 8 GewStG) und Kürzungen (§ 9 GewStG). Auf den bereinigten Gewerbeertrag wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet, und der Steuermessbetrag wird mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Ein zentraler Vorteil für Einzelunternehmer und Personengesellschafter: Die Gewerbesteuer kann nach § 35 EStG pauschal auf die Einkommensteuer angerechnet werden (Faktor 4,0). Bei Hebesätzen bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch vollständig kompensiert.

Gewerbesteuer – Eckdaten

Steuermesszahl3,5 %
Freibetrag24.500 € / Jahr
ESt-AnrechnungFaktor 4,0
Mindest-Hebesatz200 %
Ø Hebesatz (DE)ca. 435 %
RechtsgrundlageGewStG, § 35 EStG
Berechnungsweg

So wird die Gewerbesteuer berechnet

Von Ihrem Gewerbeergebnis bis zur tatsächlichen Steuerbelastung – in vier transparenten Schritten.

1

Gewerbeertrag ermitteln

Gewinn aus Gewerbebetrieb ± Hinzurechnungen (§ 8) und Kürzungen (§ 9 GewStG).

2

Freibetrag abziehen

24.500 € für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften: kein Freibetrag.

3

Messbetrag × Hebesatz

Bemessungsgrundlage × 3,5 % Steuermesszahl × Hebesatz der Gemeinde.

4

ESt-Anrechnung prüfen

§ 35 EStG: 4-facher Steuermessbetrag auf die Einkommensteuer anrechenbar.

Steuerpflicht

Wer muss Gewerbesteuer zahlen?

Gewerbetreibende

Einzelunternehmer profitieren vom Freibetrag (24.500 €) und der ESt-Anrechnung.

Personengesellschaften

OHG, KG und GbR mit gewerblicher Tätigkeit – Freibetrag steht Gesellschaftern anteilig zu.

Kapitalgesellschaften

GmbH, UG und AG – immer gewerbesteuerpflichtig, ohne Freibetrag und ohne ESt-Anrechnung.

Freiberufler – Ausnahme

Grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig – außer über gewerblich geprägte Gesellschaft tätig.

Optimierung

Gewerbesteuer senken – so geht's

Es gibt mehrere legale Wege, Ihre Gewerbesteuerbelastung zu reduzieren. Der wirksamste Hebel für Gewerbetreibende ist der Investitionsabzugsbetrag.

StrategieWirkung
Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG)Gewerbeertrag um bis zu 200.000 € senken
Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5)Bis zu 40 % zusätzliche AfA im Investitionsjahr
Standortwahl (Hebesatz)Differenz z.B. Grünwald (240 %) vs. Oberhausen (550 %)
Hinzurechnungen minimierenFinanzierungsstruktur optimieren
Rechtsform prüfenFreibetrag & ESt-Anrechnung nutzen
Tipp: Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG ermöglicht es, Ihren Gewerbeertrag um bis zu 200.000 € zu senken – noch bevor Sie investieren. Besonders wirksam in Kombination mit PV-Direktinvestments. IAB-Rechner nutzen →
Häufige Fragen

FAQ zur Gewerbesteuer

Die Gewerbesteuer ergibt sich aus dem Gewerbeertrag (Gewinn ± Hinzurechnungen/Kürzungen), abzüglich des Freibetrags (24.500 € für natürliche Personen). Auf die Bemessungsgrundlage wird die Steuermesszahl von 3,5 % angewendet und mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert.

Der Freibetrag beträgt 24.500 € pro Jahr nach § 11 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 GewStG. Er gilt für Einzelunternehmer und Personengesellschaften. Kapitalgesellschaften haben keinen Freibetrag.

Der Hebesatz wird von jeder Gemeinde individuell festgelegt (mind. 200 %). Den aktuellen Hebesatz finden Sie auf der Website Ihrer Stadt/Gemeinde. Unser Rechner enthält die Hebesätze der 80 größten deutschen Städte.

Ja – nach § 35 EStG können natürliche Personen das 4-fache des Steuermessbetrags auf ihre Einkommensteuer anrechnen. Bei Hebesätzen bis ca. 400 % wird die Gewerbesteuer dadurch nahezu vollständig neutralisiert.

Der wirksamste Hebel ist der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG: Bis zu 50 % der geplanten Investitionskosten (max. 200.000 € pro Betrieb) können bereits vor der Anschaffung gewinnmindernd geltend gemacht werden.

Hinzurechnungen (§ 8 GewStG): 25 % bestimmter Finanzierungsaufwendungen werden dem Gewinn wieder hinzugerechnet, soweit sie den Freibetrag von 200.000 € übersteigen. Kürzungen (§ 9 GewStG): 1,2 % des Einheitswerts des Grundbesitzes werden abgezogen.

Nein – Freiberufler im Sinne des § 18 EStG sind grundsätzlich nicht gewerbesteuerpflichtig. Ausnahme: Tätigkeit über eine gewerblich geprägte Gesellschaft.

Der Rechner berechnet korrekt nach GewStG mit Steuermesszahl (3,5 %), Freibetrag (24.500 €) und Ihrem Hebesatz. Die ESt-Anrechnung wird pauschal mit Faktor 4,0 berechnet. Nicht berücksichtigt werden detaillierte Hinzurechnungen/Kürzungen, Verlustvorträge und die Zerlegung bei mehreren Betriebsstätten.

Thomas Haberl und Roland Kufner – Geschäftsführung Ohana Invest
Gewerbesteuer berechnet – und jetzt?

Photovoltaik- & Batteriespeicher-Investments

Unabhängig von dieser Berechnung beraten wir zu unseren Direktinvestments in nachhaltige Energieinfrastruktur – persönlich und ohne Verkaufsdruck. (Keine Steuerberatung.)

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