Solarpark kaufen: in Photovoltaik-Freiflächenanlage investieren

Solarpark kaufen oder in Solarpark-Anteile einer Freiflächenanlage investieren?

Das wichtigste in Kürze:

Solarpark-Anteile kaufen: wie das Modell in der Praxis funktioniert

Beim Kauf von Solarpark-Anteilen erwerben Investoren eine oder mehrere Parzellen einer Freiflächen-PV-Anlage. Jede Parzelle entspricht einer definierten Leistungseinheit des Gesamtparks und ist zivilrechtlich als Sacheigentum strukturiert: Sie werden Miteigentümer der Anlage, nicht Kommanditist oder Fondsanleger. Das ist kein sprachlicher Unterschied, sondern ein struktureller: Das wirtschaftliche Eigentum an einem konkreten Wirtschaftsgut ist die Voraussetzung dafür, dass steuerliche Instrumente wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung nach §7g EStG angewendet werden können.

Der Betrieb der Anlage liegt vollständig bei einem spezialisierten Betreiber-Dienstleister. Ihr Engagement beschränkt sich auf die Investitionsentscheidung und die laufende steuerliche Behandlung — in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.

01
Parzellenmodell statt Globalkauf
Im Vergleich zum Erwerb einer Gesamtanlage erfordert das Parzellenmodell ein deutlich niedrigeres Einstiegskapital. Das ermöglicht auch Investoren mit konzentriertem, aber nicht unbegrenzt verfügbarem Kapital den Zugang zu institutionell strukturierten Solarparks, inklusive der vollen steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten.
02
Diversifikation über mehrere Projekte
Wer mehrere Parzellen an verschiedenen Standorten erwirbt, verteilt das Ertragsrisiko über unterschiedliche Projekte, Bundesländer und Einstrahlungsregionen. Das ist insbesondere für Investoren relevant, die mittelfristig mehrere IAB-Zyklen nutzen möchten.
03
Laufende Erträge ohne operativen Aufwand
Als Parzelleninhaber erhalten Sie Ihren Anteil an den laufenden Stromerträgen — aus EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder einem Power Purchase Agreement (PPA) — ohne sich um Wartung, Monitoring oder Betriebsführung kümmern zu müssen. Diese Aufgaben liegen vertraglich beim Betreiber.
04
Steuerliche Gestaltung als Renditekomponente
IAB, Sonderabschreibung (40 %) und lineare AfA können im Anschaffungsjahr zu einer erheblichen steuerlichen Entlastung führen — abhängig vom individuellen Steuersatz. Mehr zur Mechanik im Artikel zum Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaik.

Aktuelle Solarpark-Projekte zum Kauf

Solarpark in Bayern: PV + Batteriespeicher auf ca. 5,9 ha Fläche, Gesamtkapazität über 8 MWp

Modernes Solar-Investment mit kombiniertem PV-Batteriespeicher-System: 8.181 kWp PV-Leistung und 6.096 kWh Speicher, prognostizierter Ertrag von 1.135 kWh/kWp pro Jahr. Parzellen zu je ca. 170 kWp + 125 kWh Speicher. Vollständig genehmigt; Netzanschluss und Inbetriebnahme geplant für Q3/2026.

Solarpark in Sachsen – Freiflächen-PV mit Grünstromspeicher, 14,1 MWp auf 18,7 ha

Freiflächen-PV-Direktinvestment mit co-located Batteriespeicher nahe der tschechischen Grenze. EEG-Zuschlag für die Gesamtanlage gesichert; Flächensicherung und Baugenehmigung liegen vor. Baustart Q1 2026, Inbetriebnahme Q3 2026. Sonder-AfA und IAB nutzbar.

Solarpark in Baden-Württemberg – Freiflächen-PV mit Batteriespeicher, ca. 8 MWp

Freiflächen-PV-Anlage mit integriertem Batteriespeicher (5 MW / 9 MWh) im Rhein-Neckar-Kreis, mit sehr kurzem Netzanschlussweg. Vergütung über EEG mit zusätzlichen Erlösen aus Speichervermarktung. Baubeginn Februar 2026, Netzanbindung Q2–Q3 2026. Sonder-AfA und steuerliche Gestaltung nutzbar.

Solarpark in Bayern: Freiflächen-PV mit Grünstromspeicher, ca. 20 MWp

Freiflächen-PV-Anlage mit co-located Batteriespeicher (10 MW / 20 MWh) im Landkreis Hof, direkt an der A9. Vergütung über EEG mit zusätzlichen Erlösen aus Speichervermarktung. Baubeginn 2026, Netzanbindung Q4 2026. Sonder-AfA und steuerliche Gestaltung nutzbar.

Solarpark in Baden-Württemberg mit Batteriespeicher, Parzellengrößen ab 220 kWp

Solarpark Direktinvestment mit sehr hoher Ertragsstärke durch Ost-West-Ausrichtung am Südhang (ca. 1.104 kWh/kWp Jahresertrag). Kaufpreis ab 989 €/kWp; attraktive Wirtschaftlichkeit durch aktive Stromvermarktung und Speicherintegration. Sonder-AfA & steuerliche Vorteile nutzbar; EEG-Inbetriebnahme 2026.

Solarpark in Niedersachsen Flachland, Parzellengröße 252 kWp

Solarpark kaufen: Anteile mit bis zu 8,49 % Rendite p.a. Ost-West-Aufstellung auf ebenem Gelände für ca. 940 kWh/kWp Jahresertrag; Pacht inkl.; Inbetriebnahme 2026.

Solarpark in Bayern ab 695 €/kWp – Premium-Standort, Parzellengrößen ca. 330 kWp

Solarpark kaufen mit stabiler EEG-Vergütung und attraktiver Wirtschaftlichkeit. Sehr hoher spezifischer Ertrag von ca. 1.166 kWh/kWp; günstiger kWp-Preis (ab 695 €/kWp). Sonder-AfA & Steuerbonus nutzbar; technische Inbetriebnahme noch 2025. Genehmigungsverfahren bereits weit fortgeschritten (Grünspeicher).

Mit Ohana in Solarparks investieren

Wir beraten Sie gerne zur passenden Auswahl von Solarpark-Anteilen oder Globalkäufen. Wir klären vorab alle wichtigen Fragen zu Finanzierung, Rendite und Risiken.

Globalkauf einer Solarpark-Gesamtanlage: für wen ist das relevant?

Neben dem Parzellenmodell gibt es die Möglichkeit, eine gesamte Freiflächen-PV-Anlage zu erwerben. Beim Globalkauf gehen Eigentümerschaft, Betriebsverantwortung und alle strategischen Entscheidungen vollständig auf den Käufer über — einschließlich der Auswahl und Steuerung des Betreiber-Dienstleisters, der Finanzierungsstruktur und etwaiger Modernisierungsinvestitionen über die Projektlaufzeit.

Globalkäufe kommen typischerweise für institutionelle Investoren, Family Offices oder vermögende Privatpersonen in Frage, die ein konzentriertes Sachwertinvestment mit vollständiger Eigentümerschaft und strategischer Kontrolle anstreben — und die den damit verbundenen Aufwand bewusst einkalkulieren. Steuerlich stehen dieselben Instrumente zur Verfügung wie beim Parzellenmodell, allerdings ohne die Volumenbegrenzung durch den IAB-Rahmen eines einzelnen Betriebs.

Für Investoren, die planbare Beteiligung ohne eigenen Betriebsaufwand suchen, ist das Parzellenmodell strukturell der passendere Weg. Der folgende Vergleich zeigt die wesentlichen Unterschiede auf einen Blick.

  Parzellenmodell Globalkauf
Kriterium Anteilserwerb an Freiflächen-PV Erwerb der Gesamtanlage
Eigentümerschaft Miteigentum an definierten Parzellen Vollständiges Alleineigentum
Kapitalbedarf Niedriger Parzellenbasiert, projektabhängig Höher Gesamtes Investitionsvolumen des Parks
Operativer Aufwand Minimal — Betrieb liegt beim Dienstleister Hoch — eigene Steuerung und Verantwortung
Steuerliche Instrumente IAB, Sonder-AfA, lineare AfA nutzbar Dieselben Instrumente, höheres Volumen möglich
Risikostreuung Möglich über mehrere Projekte und Standorte Konzentration auf eine Anlage
Strategische Kontrolle Keine — vertraglich geregelt Vollständig — inkl. Betreiberwahl und Exit-Timing
Typische Investorengruppe Selbstständige, Unternehmer, Gutverdiener Institutionelle, Family Offices, HNWI

Herausforderungen beim Solarpark-Investment

Ein Solarpark-Direktinvestment ist ein Sachwertinvestment mit planbaren Ertragsstrukturen — aber kein risikofreies. Wer die wesentlichen Einflussfaktoren kennt, kann sie in der Projektauswahl und der steuerlichen Strukturierung berücksichtigen. Die drei relevantesten Risikofelder sind regulatorischer, technologischer und operativer Natur.

01
Regulatorische Änderungen
Einspeisevergütung, Marktprämie und Genehmigungsanforderungen unterliegen politischen Entscheidungen. Projekte mit langfristigen PPAs oder bereits gesicherter EEG-Vergütung sind hier strukturell robuster als solche, die vollständig auf zukünftige Marktpreise angewiesen sind. Aktuelle Entwicklungen wie das Solarspitzengesetz oder Änderungen bei §51 EEG sind für Bestandsprojekte und Neuinvestitionen unterschiedlich relevant.
02
Technologische Entwicklung
Sinkende Modulpreise und steigende Wirkungsgrade bei Neuanlagen können den relativen Marktwert älterer Parks beeinflussen. Für Investoren mit langem Anlagehorizont ist das weniger kritisch als für solche, die einen zeitnahen Exit planen. Entscheidend ist die Qualität der eingesetzten Komponenten und ob Wartungs- und Erneuerungsoptionen vertraglich geregelt sind.
03
Ertrags- und Betriebsrisiken
Ertragsgutachten basieren auf langjährigen Einstrahlungsdaten und sind Prognosen, keine Garantien. Standortbedingte Abweichungen sind möglich. Betriebs- und Ertragsausfallversicherungen gehören bei professionell strukturierten Projekten zum Standard und begrenzen das Ausfallrisiko — sie ersetzen aber keine sorgfältige Projektprüfung vor der Investitionsentscheidung.

Beim Parzellenmodell trägt der einzelne Investor die genannten Risiken anteilig und kann sie durch Diversifikation über mehrere Projekte und Standorte aktiv steuern. OHANA Invest begleitet diese Abwägung im Beratungsgespräch.

Weitere Wege ins Solarpark-Investment

Neben dem Direktinvestment gibt es weitere Formen der Beteiligung an Solarenergieprojekten. Sie unterscheiden sich grundlegend in Eigentumsstruktur, steuerlicher Wirkung und Rendite-Risiko-Profil. Ein Überblick:

Beteiligungsform

Direktinvestment (Parzellenmodell)

Das Direktinvestment ist die strukturell stärkste Form für Investoren mit hoher Steuerlast: Sie erwerben Sacheigentum an einer Parzelle einer Freiflächen-PV-Anlage und führen diese als eigenen Betrieb. Damit sind IAB, Sonderabschreibung (40 %) und lineare AfA vollständig nutzbar.

Die laufenden Erträge stammen aus der Stromvermarktung — über EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder PPA. Der operative Betrieb liegt vollständig beim Betreiber-Dienstleister. Typische Jahresrenditen im Segment liegen bei 5–8 % p.a. vor Steuer, die tatsächliche Nettorendite hängt maßgeblich von der individuellen steuerlichen Situation ab. Eine ausführliche Darstellung finden Sie im Artikel zum Photovoltaik-Direktinvestment.

Sacheigentum IAB + Sonder-AfA nutzbar Kein operativer Aufwand

Beteiligungsform

Globalkauf der Gesamtanlage

Beim Globalkauf erwirbt ein einzelner Investor die gesamte Solarpark-Anlage. Alle steuerlichen Gestaltungsinstrumente sind nutzbar, das Investitionsvolumen und die Betriebsverantwortung sind entsprechend höher. Globalkäufe bieten maximale strategische Kontrolle — über Betreiberwahl, Vermarktungsstrategie und Exit-Zeitpunkt.

Ein besonderer Anwendungsfall: Unternehmer, die ihr Unternehmen verkaufen und einen hohen Einmalerlös versteuern müssen. Der Globalkauf eines Solarparks kann in diesem Kontext als steuerlich wirksame Reinvestition strukturiert werden — mit sofortiger Abschreibungswirkung im Jahr des Erlöszuflusses. OHANA Invest hat für diesen Anwendungsfall eine eigene Beratungsstruktur entwickelt und begleitet solche Transaktionen von der Projektauswahl bis zur steuerlichen Abstimmung.

Vollständige Eigentümerschaft Maximale steuerliche Wirkung Hoher Kapitalbedarf

Speziallösung für Unternehmensverkäufe

Wer einen Unternehmensverkauf plant oder bereits abgeschlossen hat, steht oft vor einer hohen Steuerlast auf den Veräußerungserlös. Ein strukturierter Solarpark-Globalkauf kann diese Belastung erheblich reduzieren — wenn Timing und Struktur stimmen.

Steuern beim Unternehmensverkauf ↗

Beteiligungsform

Crowdfunding / Crowdinvesting

Über Plattformen können Privatpersonen bereits ab kleinen Beträgen in Solarprojekte investieren. Die Beteiligung erfolgt in der Regel als Nachrangdarlehen — kein zivilrechtliches Eigentum an der Anlage, sondern eine schuldrechtliche Forderung gegenüber dem Projektbetreiber.

Crowdfunding-Investitionen sind nicht für die Nutzung von IAB oder Sonderabschreibung geeignet, da kein Wirtschaftsgut erworben wird. Das Ausfallrisiko liegt beim Investor, eine Absicherung durch Sachwert ist nicht gegeben.

Niedrige Einstiegsschwelle Kein Sacheigentum Kein IAB / keine AfA

Beteiligungsform

Solaranleihen / Grüne Anleihen

Solaranleihen sind fest verzinsliche Wertpapiere, die von Projektentwicklern oder Energieunternehmen zur Refinanzierung ausgegeben werden. Der Investor erwirbt eine Gläubigerposition mit definierter Laufzeit und vereinbartem Zinssatz — in der Regel zwischen 4 und 7 % p.a., je nach Bonität des Emittenten und Laufzeit.

Auch hier gilt: kein Sacheigentum, keine Möglichkeit zur Nutzung von IAB oder Abschreibungen. Solaranleihen eignen sich für Investoren, die planbare Zinserträge ohne steuerliche Gestaltungsabsicht suchen und Wert auf ein standardisiertes Wertpapierformat legen.

Planbarer Zinssatz Emittentenrisiko Kein IAB / keine AfA

Welche Form zum individuellen Investitionsziel passt, hängt von der Kapitalverfügbarkeit, der steuerlichen Ausgangssituation und dem gewünschten Grad an Kontrolle und Aufwand ab. Für Investoren, die steuerliche Gestaltung als Teil ihrer Renditeplanung einsetzen möchten, ist das Direktinvestment strukturell die geeignetste Option. OHANA Invest klärt diese Fragen im Beratungsgespräch — ohne Verkaufsdruck und auf Basis der individuellen Situation.

Mit Ohana in Solarparks investieren

Lassen Sie sich unverbindlich von unseren Experten beraten. Wir finden für Sie das ideale Solarpark-Investment um Kauf.

Solarpark kaufen – FAQs

Häufige Fragen

Freiflächen-PV-Anlagen sind eigenständige gewerbliche Kraftwerke auf Basis eines Bebauungsplans oder einer Baugenehmigung. Sie erfordern Flächensicherung, Netzanschlussvertrag und ein umfangreicheres Genehmigungsverfahren als Dachanlagen. Im Gegenzug ermöglichen sie deutlich größere Einheiten mit entsprechend höheren Skalierungseffekten.

Steuerlich stehen beide Anlagetypen grundsätzlich auf ähnlichem Fundament: Der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG und die Sonderabschreibung sind bei beiden nutzbar, sofern die betrieblichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein wesentlicher praktischer Unterschied liegt im Planungsaufwand: Dachanlagen lassen sich schneller realisieren, Freiflächenanlagen bieten dafür größere Investitionsvolumina pro Einheit und damit eine höhere steuerliche Hebelwirkung in einem einzigen Projekt.

Hinweis: Die steuerliche Behandlung hängt von Ihrer individuellen Situation ab. Bitte konsultieren Sie vor einer Investitionsentscheidung Ihren Steuerberater.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) definiert förderfähige Flächenkategorien. Dazu gehören Konversionsflächen wie ehemalige Militär- oder Industriegelände, rekultivierte Deponien, Randstreifen entlang von Autobahnen und Bahnstrecken sowie landwirtschaftlich benachteiligte Gebiete nach den einschlägigen Länderdefinitionen.

Ein wesentlicher Treiber der aktuellen Marktentwicklung sind sogenannte Grünspeicher-Projekte: Freiflächen-PV-Anlagen mit integriertem Batteriespeicher. Diese gelten regulatorisch als grundsätzlich netzdienlich, was ihnen strukturelle Vorteile gegenüber reinen Batteriespeicher-Projekten verschafft. Agri-PV — die Kombination aus landwirtschaftlicher Nutzung und Stromerzeugung auf derselben Fläche — ist ein weiteres wachsendes Segment mit eigenem Förderpfad.

Ein Photovoltaik-Direktinvestment bezeichnet den zivilrechtlichen Erwerb von Sacheigentum an einer Teilfläche oder einem Anlagenabschnitt eines Solarparks — in der Regel strukturiert als Parzelle mit definierter kWp-Leistung. Sie werden Miteigentümer der physischen Anlage, kein Kommanditist und kein Fondsanleger.

Das ist der entscheidende Unterschied zu geschlossenen Fonds, Crowdinvesting-Plattformen oder Anleihen: Das wirtschaftliche Eigentum an einem konkreten Wirtschaftsgut liegt bei Ihnen — und das ist Voraussetzung dafür, dass steuerliche Instrumente wie der Investitionsabzugsbetrag (IAB) und die Sonderabschreibung nach § 7g EStG überhaupt angewendet werden können.

Crowdfunding-Modelle oder Solaranleihen bieten ein anderes Rendite-Risiko-Profil und eignen sich für Investoren, die kein zivilrechtliches Eigentum anstreben oder niedrigere Einstiegsbeträge bevorzugen. Für die steuerliche Gestaltung über IAB und Abschreibung scheiden sie jedoch aus.

Hinweis: Die steuerliche Qualifikation eines Investments hängt von der konkreten Vertragsgestaltung und Ihrer persönlichen steuerlichen Situation ab. Ihr Steuerberater kann beurteilen, ob die Voraussetzungen für IAB und Sonderabschreibung in Ihrem Fall erfüllt sind.

Solarparks ab einer bestimmten installierten Leistung werden in der geförderten Direktvermarktung betrieben: Der erzeugte Strom wird über einen Direktvermarkter an der Strombörse verkauft. Der Betreiber erhält dabei die Marktprämie nach EEG, die die Differenz zwischen dem Börsenstrompreis und dem gesetzlich festgelegten Anspruchswert ausgleicht.

Daneben gewinnen Power Purchase Agreements (PPAs) an Bedeutung: langfristige Lieferverträge direkt mit einem Abnehmer zu einem verhandelten Festpreis. PPAs bieten Planungssicherheit und sind unabhängig von Börsenstrompreisschwankungen. Bei Grünspeicher-Projekten eröffnet der integrierte Batteriespeicher zusätzliche Vermarktungswege, etwa durch netzdienliche Dienstleistungen.

Die EEG-Einspeisevergütung allein — also die feste Vergütung ohne aktive Vermarktung — ist bei Freiflächen-Neuanlagen heute in der Regel nicht die primäre Ertragsquelle. Die Wirtschaftlichkeit moderner Projekte entsteht durch die Kombination dieser Vermarktungswege.

Zu den wesentlichen Risiken zählen regulatorische Änderungen in der Fördersystematik, Strompreisrisiken bei marktabhängiger Vermarktung sowie Ertragsrisiken durch standortbedingte Einstrahlung unter den gutachterlichen Prognosen. Projektentwickler legen in der Regel unabhängige Ertragsgutachten vor, die auf langjährigen Einstrahlungsdaten basieren — diese sind Prognosen, keine Garantien.

Operative Risiken wie Anlagenausfall oder erhöhter Wartungsaufwand werden durch Betriebs- und Ertragsausfall-Versicherungen abgesichert, die bei professionell strukturierten Projekten standardmäßig eingeschlossen sind. Das Finanzierungsrisiko bei kreditfinanzierten Investments sollte individuell mit einem unabhängigen Finanzberater bewertet werden.

Ein sachlicher Umgang mit diesen Risiken ist Teil einer seriösen Beratung. OHANA Invest legt Wert darauf, alle relevanten Fragen vor einer Investitionsentscheidung offen zu klären.

Ja — und das Parzellenmodell ist strukturell genau dafür konzipiert. Sie erwerben als natürliche Person Sacheigentum an einer Teileinheit des Solarparks und betreiben diese im Rahmen eines gewerblichen Betriebs, den Sie zu diesem Zweck führen oder gründen. Der Betreiber-Dienstleister übernimmt den operativen Teil vollständig.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Betrieb als Einzelunternehmer (oder GbR) und dem Betrieb über eine Kapitalgesellschaft wie eine GmbH. Die Wahl der Rechtsform beeinflusst, welche steuerlichen Instrumente in welcher Form genutzt werden können und wie die Erträge versteuert werden. Das ist eine Frage, die Sie gemeinsam mit Ihrem Steuerberater klären sollten — idealerweise bevor die Investitionsentscheidung fällt.

Hinweis: OHANA Invest ist kein Steuerberater. Die Ausführungen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine steuerliche Einzelberatung.

Beim Globalkauf erwirbt ein einzelner Investor die gesamte Solarpark-Anlage. Planung, Genehmigung, Betrieb und alle damit verbundenen Entscheidungen liegen dann vollständig beim Käufer oder einem von ihm beauftragten Betreiber. Die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten sind umfassend, der Kapitalbedarf und die Verantwortung sind entsprechend höher.

Globalkäufe kommen typischerweise für institutionelle Investoren, Family Offices oder vermögende Privatpersonen in Frage, die ein konzentriertes Investment mit vollständiger Eigentümerschaft und strategischer Kontrolle anstreben. Für Investoren, die eine planbare Beteiligung ohne eigenen Betriebsaufwand suchen, ist das Parzellenmodell in der Regel der passendere Weg.

Die drei zentralen Instrumente sind der Investitionsabzugsbetrag (IAB) nach § 7g EStG, die Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 5 EStG sowie die lineare Abschreibung (AfA). Der IAB ermöglicht es, bis zu 50 Prozent der voraussichtlichen Anschaffungskosten bereits im Jahr der Bildung — also vor der eigentlichen Investition — gewinnmindernd geltend zu machen. Die Obergrenze liegt bei 200.000 Euro pro Betrieb.

Im Jahr der Anschaffung wird der IAB aufgelöst, was die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung entsprechend mindert. Auf diese reduzierte Bemessungsgrundlage kann dann die Sonderabschreibung von 40 Prozent (seit Januar 2024 gemäß Wachstumschancengesetz) angewendet werden. Ergänzend läuft die lineare Abschreibung auf den Restwert.

Die tatsächliche steuerliche Entlastung hängt vom individuellen Steuersatz und der konkreten betrieblichen Situation ab. Eine ausführliche Darstellung der Mechanik finden Sie im Artikel zum Investitionsabzugsbetrag für Photovoltaik.

Hinweis: OHANA Invest ist kein Steuerberater. Alle steuerlichen Ausführungen dienen der allgemeinen Orientierung. Die Anwendbarkeit der genannten Instrumente auf Ihre individuelle Situation klären Sie bitte mit Ihrem Steuerberater.

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