Denkmal-AfA · § 7i / § 10f EStG

Denkmal-AfA-Rechner: Steuerersparnis berechnen

Wie hoch ist Ihre Steuerersparnis beim Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie? Ermitteln Sie mit unserem Denkmal-AfA-Rechner Ihren jährlichen Steuervorteil – und nutzen Sie dieses Potenzial gezielt für Ihren Vermögensaufbau.

Jetzt Steuerersparnis berechnen
Denkmal-AfA Rechner – Ohana Invest
Denkmal-AfA Rechner
Steuerersparnis durch den Erwerb einer denkmalgeschützten Immobilie berechnen
Angaben zur Immobilie
50.000 €1.500.000 €
Bitte einen Kaufpreis ab 50.000 € eingeben.
Grundstück + Altbausubstanz + Sanierungskosten
%
10 %95 %
Bitte einen Wert zwischen 10 und 95 % eingeben.
Durchschnitt liegt bei ca. 70 %
Vor 1925: 2,5 % lineare AfA · Ab 1925: 2 %
§ 7i EStG (Vermietung) · § 10f EStG (Eigennutzung)
Angaben zum Erwerber
20.000 €500.000 €
Bitte ein Einkommen ab 20.000 € eingeben.
Grundtabelle = Ledig · Splittingtabelle = Verheiratet
BY & BW: 8 % · Alle anderen Bundesländer: 9 %
Möglicher Steuervorteil aus der Denkmalimmobilie
Ø Jährlich
Vorteil / Kaufpreis
Grenzsteuersatz vorher
Grenzsteuersatz nachher
Vergleich: Steuerlast im 1. Jahr ohne vs. mit Denkmal-AfA
Ohne AfAMit AfADifferenz
Steuerersparnis pro Jahr
Jahresübersicht
Detaillierter Berechnungsweg
Interesse an einer Denkmalimmobilie?
Roland Kufner
Roland Kufner
Ohana Invest GmbH
kufner@ohana-invest.de
Sie möchten die steuerlichen Vorteile einer Denkmalimmobilie konkret nutzen? Roland Kufner berät Sie persönlich – unverbindlich und transparent.
Hinweis: Diese Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung und stellt keine steuerliche Beratung dar. Basiert auf dem Einkommensteuertarif 2025 (§ 32a EStG). Zinsen und Kaufnebenkosten sind nicht enthalten. Bitte konsultieren Sie Ihren Steuerberater.

So funktioniert der Denkmal-AfA Rechner

Unser Denkmal-AfA Rechner berechnet Ihre individuelle Steuerersparnis auf Basis der geltenden steuerlichen Rahmenbedingungen. Tragen Sie einfach den Gesamtkaufpreis, den Anteil der Sanierungskosten, Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen, die Steuertabelle, die Kirchensteuer sowie das Baujahr der Immobilie ein. Nach Klick auf „Steuerersparnis berechnen“ erhalten Sie eine detaillierte Jahresübersicht, die Ihnen transparent aufzeigt, welche Ersparnis Sie in jedem einzelnen Jahr erzielen können.

Der Denkmal-AfA Rechner ist ein wertvolles Werkzeug für jeden, der den steuerlichen Effekt einer denkmalgeschützten Immobilie vorab einschätzen möchte. Sie erhalten schnell und transparent einen Überblick über Ihre mögliche Steuerersparnis – eine solide Grundlage, um die Attraktivität einer Denkmalimmobilie realistisch zu bewerten und Ihre Investitionsentscheidung auf belastbare Zahlen zu stützen.

Roland Kufner

Über den Autor

Roland Kufner

Mit über 25 Jahren in der Beratung vermögender Privatkunden – von der Allfinanzberatung über Denkmalimmobilien bis zur steueroptimierten Kapitalanlage – bringt Roland Kufner ein breites Fundament an Vertriebs- und Beratungserfahrung mit. Als Bankfachwirt (IHK) und langjähriger Vertriebsleiter hat er hunderte Kapitalanleger persönlich durch komplexe Investitionsprozesse begleitet. Heute setzt er diese Erfahrung bei der OHANA Invest GmbH ein, um Investoren fundiert zu nachhaltigen Solar-Direktinvestments zu beraten.

Häufige Fragen zum Denkmal-AfA Rechner
Der Rechner ermittelt Ihre voraussichtliche Steuerersparnis beim Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie. Er berücksichtigt die erhöhte Abschreibung auf Sanierungskosten nach § 7i EStG (Vermietung) bzw. § 10f EStG (Eigennutzung) sowie die lineare Altbau-AfA und berechnet auf Basis Ihres Einkommens die jährliche und die Gesamtsteuerersparnis über den kompletten AfA-Zeitraum.
Bei Vermietung können Sie die Sanierungskosten nach § 7i EStG über 12 Jahre abschreiben (8 Jahre je 9 %, danach 4 Jahre je 7 %). Zusätzlich lässt sich die reguläre Altbau-AfA auf den Gebäude-Altbestand geltend machen. Bei Eigennutzung sind die Sanierungskosten gemäß § 10f EStG über 10 Jahre mit je 9 % absetzbar – allerdings entfällt die lineare Altbau-AfA. In der Regel fällt der Steuervorteil bei Vermietung daher höher aus.
Der Sanierungskostenanteil beschreibt, welcher Prozentsatz des Gesamtkaufpreises auf die denkmalgeschützte Sanierung entfällt. Typische Werte liegen zwischen 50 % und 80 % – abhängig vom Projekt, dem Zustand des Gebäudes und dem Umfang der Sanierung. Den konkreten Anteil entnehmen Sie dem Kaufvertrag bzw. der Baubeschreibung. Roland Kufner berät Sie gerne zu realistischen Werten für Ihr Vorhaben.
Die Grundtabelle gilt für Ledige, Geschiedene und dauernd getrennt Lebende. Die Splittingtabelle kommt bei zusammen veranlagten Ehepaaren oder eingetragenen Lebenspartnerschaften zur Anwendung. Beim Splitting wird das gemeinsame Einkommen halbiert, der Steuersatz darauf berechnet und das Ergebnis verdoppelt – das führt bei unterschiedlich hohen Einkommen in der Regel zu einer niedrigeren Gesamtsteuerbelastung.
Nein. Der Rechner liefert eine erste Orientierung auf Basis des Einkommensteuertarifs 2025 (§ 32a EStG). Er berücksichtigt weder Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Finanzierungszinsen noch individuelle Freibeträge. Für eine verbindliche steuerliche Beurteilung sollten Sie unbedingt Ihren Steuerberater hinzuziehen.

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