Graustromspeicher: Höhere Erlöse, andere Spielregeln

 

In der Welt der Co-Location-Batteriespeicher gibt es nicht nur Grünstromspeicher. Ein Graustromspeicher bezieht Strom ausschließlich aus dem Netz – und erzielt damit deutlich höhere Erlöse. Dafür entfällt die EEG-Förderung und der Netzzugang ist schwieriger. Was das für Investoren bedeutet und warum das neue MiSpeL-Regelwerk ab 2026 die Karten neu mischt.

~280 T€
Erlöse pro MW/Jahr
Graustromspeicher
~100 T€
Erlöse pro MW/Jahr
Grünstromspeicher
+50 %
Mehrerlös Grau vs. Grün
laut BESS-Co-Location-Index

Was ist ein Graustromspeicher?

Ein Graustromspeicher ist ein Batteriegroßspeicher, der seinen Strom ausschließlich aus dem öffentlichen Netz bezieht – nicht aus einer direkt angeschlossenen Erneuerbaren-Energien-Anlage. Der gespeicherte Strom gilt damit als „grau“: Seine Herkunft ist nicht spezifisch als erneuerbar nachgewiesen, sondern spiegelt den aktuellen Erzeugungsmix im Netz wider – einschließlich Anteilen aus konventionellen Quellen wie Gas oder Kohle.

In der Praxis kommt ein Graustromspeicher häufig innerhalb von Co-Location-Projekten zum Einsatz: Er teilt sich den Netzverknüpfungspunkt mit einer PV- oder Windkraftanlage, wird aber unabhängig von dieser betrieben. Der Speicher nutzt den gemeinsamen Netzanschluss für Bezug und Einspeisung, hat jedoch keine direkte elektrische Verbindung zur EE-Anlage. Damit wird er regulatorisch und vermarktungstechnisch wie ein Stand-Alone-Speicher gefahren.

Entscheidend für Investoren: Die Unterscheidung zwischen Grün- und Graustromspeicher ist keine technische, sondern eine regulatorische. Dieselbe Batterie kann als Grünstrom- oder Graustromspeicher betrieben werden – was zählt, ist die Herkunft des geladenen Stroms und das Messkonzept dahinter.

Grünstrom, Graustrom, Mischstrom – die drei Speichermodelle

Im deutschen Speichermarkt haben sich drei grundlegende Betriebsmodelle herausgebildet, die sich primär durch die Herkunft des geladenen Stroms und den daraus resultierenden regulatorischen Status unterscheiden. Für Investoren ist diese Unterscheidung zentral, weil sie sowohl die Erlösstruktur als auch den Genehmigungsprozess und die steuerliche Behandlung beeinflusst.

Kriterium Grünstromspeicher Graustromspeicher Mischstromspeicher
Ladequelle Ausschließlich EE-Anlage Ausschließlich Netz EE-Anlage + Netz
EEG-Qualität Bleibt erhalten Geht verloren Anteilig erhalten (Abgrenzungsoption)
EEG-Förderfähigkeit Ja (§ 19 Abs. 3a EEG) Nein Anteilig ja (§ 19 Abs. 3b/3c EEG, ab Mitte 2026)
Erlöse pro MW/Jahr ~100.000 € ~280.000 € Zwischen Grün und Grau
Marktflexibilität Eingeschränkt (nur EE-Strom) Maximal (24/7 Arbitrage + Regelenergie) Hoch (Mischbetrieb)
Netzzugang Einfacher (nur Einspeisung) Schwieriger (Bezug + Einspeisung) Schwieriger (Bezug + Einspeisung)
Messkonzept Einfach Mittel Komplex (15-Min-Abgrenzung)
Verfügbar seit Bestand Bestand Voraussichtlich Mitte 2026 (MiSpeL)

Erlösdaten: AXSOL-Praxiswerte (Marktjahre 2024/25), bestätigt durch BET/Energy2Market BESS-Co-Location-Index, der Graustromspeichern rund 50 Prozent höhere Erlöse als Grünstromspeichern attestiert.

Warum der Graustromspeicher mehr verdient

Der zentrale Erlösvorteil eines Graustromspeichers liegt in seiner uneingeschränkten Marktflexibilität. Während ein Grünstromspeicher nur dann laden kann, wenn die angeschlossene EE-Anlage produziert – also primär bei Sonne oder Wind –, bezieht der Graustromspeicher seinen Strom rund um die Uhr aus dem Netz. Er kann damit Preisminima gezielt nutzen, unabhängig von der lokalen Erzeugungssituation.

So funktioniert die Graustrom-Vermarktung in Co-Location
🔌
Netzbezug
Laden aus dem Netz in Niedrigpreis-Phasen – unabhängig von Sonne/Wind
Multi-Market-Optimierung
Algorithmus entscheidet: Day-Ahead, Intraday oder Regelenergie
📈
Einspeisung zu Hochpreisen
Entladung bei Peak-Preisen – morgens, abends oder bei Engpässen
💰
~280.000 €/MW/a
Rein marktbasiert, ohne EEG – dafür volle Volatilitäts-Partizipation

Der Erlösvorteil ist erheblich: Während ein Grünstromspeicher durch die Bindung an die EE-Erzeugung in Sommermonaten mit niedrigen Strompreisen nur begrenzte Spreads realisieren kann, nutzt der Graustromspeicher die volle Preisvolatilität – auch nachts, bei Dunkelflauten oder in Phasen hoher Gaspreise. Laut dem BESS-Co-Location-Index von BET Consulting und Energy2Market erzielen Grünstromspeicher in Niedrigpreis-Phasen rund 50 Prozent geringere Erlöse als Graustromspeicher.

Zusätzlich erschließt der Graustromspeicher das volle Regelenergiespektrum: Sowohl Primärregelleistung (FCR) als auch Sekundärregelleistung (aFRR) in beide Richtungen – positive wie negative. Ein reiner Grünstromspeicher kann hingegen nur aFRR+ anbieten, da er keinen Netzbezug für die negative Richtung nutzen darf.

Die Kehrseite: Kein EEG, schwieriger Netzzugang

Der höheren Marktflexibilität stehen zwei gewichtige Nachteile gegenüber, die Investoren in ihrer Projektbewertung berücksichtigen müssen:

✅ Vorteile Graustromspeicher

  • Höchste Erlöse aller Co-Location-Modelle (~280 T€/MW/a)
  • Volle Marktflexibilität: 24/7 Arbitrage + vollständiges Regelenergie-Spektrum
  • Keine Abhängigkeit von EE-Erzeugungsprofil
  • Einfachere steuerliche Struktur (kein EEG-Mischbetrieb)
  • Erprobtes Vermarktungsmodell am Markt

⛔ Nachteile Graustromspeicher

  • Kein Anspruch auf EEG-Förderung oder Marktprämie
  • EEG-Qualität des gespeicherten Stroms geht verloren
  • Netzbetreiber genehmigen bidirektionale Anschlüsse zurückhaltend
  • Volles Marktpreisrisiko ohne EEG-Sicherheitsnetz
  • Netzentgelte für Bezug fallen an

Besonders der Netzzugang ist in der Praxis ein kritischer Engpass. Netzbetreiber stehen einer bidirektionalen Fahrweise – also dem gleichzeitigen Bezug und Einspeisen über denselben Netzanschluss – deutlich skeptischer gegenüber als bei reinen Grünstromspeichern, die nur einspeisen. Einzelne große Verteilnetzbetreiber haben in der Vergangenheit signalisiert, dass neue Graustromspeicher-Projekte mit erheblichen Wartezeiten rechnen müssen. Die Bundesnetzagentur hat zwar Ende 2025 im Rahmen der KraftNAV-Diskussion Entlastungsmaßnahmen vorgeschlagen, eine strukturelle Lösung steht aber noch aus.

Praxishinweis Netzanschluss: Bei einem Graustromspeicher-Projekt muss sowohl für Bezug als auch für Einspeisung eine separate Netzanfrage beim Verteilnetzbetreiber gestellt werden. Beide Zusagen – Bezugsleistung und Einspeiseleistung – sind Voraussetzung. Die Netzverträglichkeitsprüfung ist daher aufwendiger als bei einem reinen Grünstromspeicher, der nur eine Einspeisezusage benötigt.

MiSpeL: Das neue Regelwerk mischt die Karten

Im September 2025 hat die Bundesnetzagentur den Entwurf für die Festlegung „Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“ (MiSpeL) vorgelegt. Das Regelwerk, dessen Abschluss für spätestens Juni 2026 vorgesehen ist, führt neben der bestehenden Ausschließlichkeitsoption für Grünstromspeicher zwei neue Betriebsmodelle ein: die Abgrenzungsoption und die Pauschaloption.

Für Graustromspeicher hat MiSpeL erhebliche Implikationen: Es wird erstmals möglich, einen Batteriespeicher im Mischbetrieb zu fahren – also sowohl EE-Strom der co-located PV-Anlage als auch Netzstrom zu laden – und dabei die EEG-Förderfähigkeit für den grünen Anteil zu behalten. Die saubere Abgrenzung erfolgt über ein 15-Minuten-Messkonzept, das den Grünstrom-Anteil exakt bestimmt.

Was MiSpeL verändert: Der bisherige harte Gegensatz „entweder Grün mit Förderung oder Grau mit hohen Markterlösen“ wird durch ein drittes Modell aufgelöst – den Mischstromspeicher. Dieser kombiniert Teile beider Welten. Für reine Graustromspeicher-Projekte bleibt der Business Case aber grundsätzlich intakt, da der Mehrwert der Mischstrom-Abgrenzungsoption gegenüber dem reinen Graustrombetrieb bei neuen PV-Anlagen laut BET/Energy2Market-Analyse gering ausfällt.

Allerdings stößt die konkrete Umsetzung von MiSpeL auf erhebliche Kritik. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) bemängelt unter anderem übermäßig komplexe Prozesse, fehlende Transparenz bei Mess- und Abrechnungskonzepten und ungeklärte Fragen bei der Integration von Bestandsanlagen. Ob MiSpeL in der geplanten Form zum Stichtag Mitte 2026 tatsächlich anwendbar sein wird, ist daher noch nicht gesichert.

Was Investoren bei Graustromspeicher-Projekten prüfen sollten

Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen eines Graustromspeichers unterscheiden sich grundlegend von einem Grünstromspeicher oder einem klassischen PV-Direktinvestment. Während das PV-Investment über die EEG-Vergütung eine planbare Basis hat und der Grünstromspeicher davon profitiert, sind Graustromspeicher rein marktgetrieben. Das eröffnet höhere Erlöschancen, erfordert aber eine sorgfältigere Projektbewertung.

Fünf zentrale Prüfpunkte für die Investorenentscheidung:

1. Vermarktungskompetenz des Betreibers: Ein Graustromspeicher verdient sein Geld ausschließlich an den Strommärkten. Die Qualität des Vermarkters – seine Algorithmen, seine Marktzugänge und seine Track-Record bei der Cross-Market-Optimierung – ist der wichtigste Renditetreiber. Backtesting allein reicht nicht: Entscheidend sind reale Vermarktungsergebnisse unter Marktbedingungen.

2. Netzanschlusssicherheit: Vor jeder Investitionsentscheidung muss eine verbindliche Netzzusage für Bezug und Einspeisung vorliegen. Eine reine Reservierung oder eine Zusage nur für Einspeisung reicht für einen Graustromspeicher nicht aus.

3. Erlösmodellierung und Volatilitätsannahmen: Die aktuellen Erlöszahlen (~280.000 €/MW/Jahr) basieren auf den Marktjahren 2024/25 mit historisch hoher Volatilität. Wie sich die Erlöse entwickeln, wenn mehr Speicher ans Netz gehen und Flexibilitäten zunehmen, ist eine zentrale Prognosefrage. Konservative Szenarien sollten Grundlage der Kalkulation sein.

4. Technologie und Degradation: Graustromspeicher werden durch die höhere Zyklusbelastung (typischerweise zwei Vollzyklen pro Tag) stärker beansprucht als Grünstromspeicher. LFP-Technologie mit 15.000+ Zyklen ist Standard. Performance-Garantien sollten mindestens 10–15 Jahre abdecken, und die Zykluskosten vertraglich definiert sein.

5. Steuerliche Struktur: Auch Graustromspeicher-Investments können grundsätzlich IAB-fähig sein, sofern die Voraussetzungen des Investitionsabzugsbetrags nach § 7g EStG erfüllt sind. Die steuerliche Einordnung sollte mit dem Steuerberater individuell geprüft werden – insbesondere mit Blick auf die Abgrenzung zwischen gewerblichem Speicherbetrieb und Erzeugungsanlage.

Für Investoren bedeutet das: Der Graustromspeicher ist das erlösstärkste Co-Location-Modell – aber auch das marktabhängigste. Er eignet sich besonders als Ergänzung in einem Portfolio, das bereits über EEG-abgesicherte Komponenten wie PV-Direktinvestments oder Grünstromspeicher verfügt. Die Kombination aus planbaren EEG-Erlösen und volatilitätsgetriebenen Graustrom-Erlösen schafft eine diversifizierte Ertragsstruktur.

Quellen
  • Interconnector/EnBW: Lexikon-Definition Graustromspeicher (interconnector.de, 31.07.2025)
  • Interconnector/EnBW: MiSpeL und die Abgrenzungsoption – Strategische Weichenstellung (06.02.2026)
  • BET Consulting/Energy2Market: BESS-Co-Location-Index – Grünstrom ca. 50 % geringere Erlöse als Graustrom (Januar 2026)
  • AXSOL: Batteriespeicher in der Praxis – Erlösdaten Grau vs. Grün (Dezember 2025)
  • pv magazine: Bundesnetzagentur legt MiSpeL-Entwurf vor (22.09.2025)
  • KPMG Law: MiSpeL-Entwurf – Neue Förderung für Energiespeicher und Ladepunkte (01.10.2025)
  • pv magazine/Suncatcher: Warum Grünstromspeicher ein gutes Investment sind (01.12.2025)
  • Clearingstelle EEG|KWKG: Folge der Beladung mit Graustrom für EEG-Einstufung

Häufige Fragen zu Graustromspeichern

Was ist der Unterschied zwischen einem Graustromspeicher und einem Grünstromspeicher?
Der Unterschied liegt ausschließlich in der Herkunft des geladenen Stroms. Ein Grünstromspeicher wird nur aus der direkt angeschlossenen EE-Anlage (z. B. PV oder Wind) geladen und behält damit die EEG-Qualität. Ein Graustromspeicher bezieht seinen Strom aus dem öffentlichen Netz – die EEG-Qualität geht dadurch verloren, aber der Speicher kann rund um die Uhr laden und erzielt laut Branchendaten rund 280.000 € pro MW/Jahr gegenüber ca. 100.000 € bei Grünstromspeichern.
Warum erzielt ein Graustromspeicher höhere Erlöse?
Der Erlösvorteil entsteht durch volle Marktflexibilität: Der Speicher kann jederzeit laden (nicht nur bei Sonne/Wind) und das gesamte Regelenergiespektrum bedienen. Laut dem BESS-Co-Location-Index erzielen Grünstromspeicher in Niedrigpreis-Phasen rund 50 Prozent weniger als Graustromspeicher.
Ist ein Graustromspeicher EEG-förderfähig?
Nein. Da die EEG-Qualität des Stroms durch den Netzbezug verloren geht, hat ein reiner Graustromspeicher keinen Förderanspruch. Ab Mitte 2026 wird durch MiSpeL aber ein Mischstromspeicher möglich, der den grünen Anteil separat abrechnet und dafür EEG-Förderung erhält.
Was ist MiSpeL und was ändert sich für Graustromspeicher?
MiSpeL („Marktintegration von Speichern und Ladepunkten“) ist ein Regelwerk der Bundesnetzagentur, das ab Mitte 2026 gelten soll. Es ermöglicht erstmals Mischstromspeicher, die sowohl EE- als auch Netzstrom laden können, ohne die EEG-Förderung für den grünen Anteil zu verlieren. Für reine Graustromspeicher ändert sich wenig, da der Erlösmehrwert der Mischstrom-Option gegenüber dem reinen Graustrombetrieb laut Analysen gering ausfällt.
Kann ein Graustromspeicher steuerlich geltend gemacht werden (IAB)?
Grundsätzlich ja – auch Graustromspeicher können unter bestimmten Voraussetzungen IAB-fähig sein und von der Sonder-AfA profitieren. Die steuerliche Einordnung hängt vom konkreten Investitionsmodell ab und sollte individuell mit dem Steuerberater geprüft werden.
Welche Risiken hat ein Graustromspeicher?
Das Hauptrisiko ist die vollständige Marktabhängigkeit ohne EEG-Sicherheitsnetz. Bei sinkender Volatilität reduzieren sich die Arbitrage-Erlöse. Zudem ist der Netzzugang schwieriger (bidirektionale Genehmigung nötig), es fallen Netzentgelte für den Bezug an, und die höhere Zyklusbelastung (~2 Vollzyklen/Tag) beansprucht die Batterie stärker.
Lässt sich ein Graustromspeicher mit einem PV-Investment kombinieren?
Ja – das ist die Grundidee von Co-Location. Der Graustromspeicher teilt sich den Netzanschluss mit der PV-Anlage, wird aber unabhängig betrieben. Die PV-Anlage liefert planbare EEG-Erlöse, der Speicher ergänzt volatilitätsgetriebene Markterlöse. Diese Kombination schafft eine diversifizierte Ertragsstruktur.
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Thomas Haberl

Thomas Haberl begleitete als Mitgründer und Sales Director der DRACOON GmbH den gesamten Zyklus von der Gründung bis zum erfolgreichen Exit an ein US-Softwareunternehmen im Jahr 2023. Unter seiner Führung skalierte das Unternehmen auf über 100 Mitarbeiter und wurde Marktführer für sicheres File-Sharing in DACH-Raum. Heute transferiert er diese Expertise in die Strategieberatung und Geschäftsführung der OHANA Invest GmbH.

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