Auf einen Blick
Co-Location bedeutet: Erzeugungsanlage und Batteriespeicher teilen sich einen Netzanschluss
Wer sich mit Direktinvestments in Photovoltaik oder Windkraft beschäftigt, stößt früher oder später auf den Begriff Co-Location. Gemeint ist ein einfaches Prinzip: Ein Batteriespeicher wird direkt am Standort einer Erzeugungsanlage errichtet und nutzt deren Netzanschluss mit. Statt zweier getrennter Projekte entsteht ein System aus Erzeugung und Speicherung, das gemeinsam geplant, genehmigt und vermarktet wird.
Für Investoren ist das aus drei Gründen relevant. Der Speicher hebt die Erlöse aus der Stromvermarktung, er senkt das Risiko aus negativen Strompreisen und Abregelung, und er wird regulatorisch inzwischen deutlich günstiger behandelt als eine Erzeugungsanlage ohne Speicher.
Was Co-Location bedeutet
Co-Location beschreibt die Kombination einer erneuerbaren Erzeugungsanlage mit einem Batteriespeicher am selben Netzverknüpfungspunkt. In der Praxis betrifft das vor allem Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks. Beide Anlagen teilen sich den physischen Netzanschluss, häufig auch Zuwegung, Trafostation und die baurechtliche Genehmigung.
Das Gegenstück ist der Stand-alone-Speicher. Er verfügt über einen eigenen Netzanschluss, steht ohne gekoppelte Erzeugungsanlage und bezieht seinen Strom ausschließlich aus dem öffentlichen Netz. Beide Modelle sind wirtschaftlich sinnvoll, sie unterscheiden sich aber grundlegend in Genehmigung, Förderfähigkeit und Erlösstruktur.
Der entscheidende technische Punkt ist die gemeinsame Einspeisegrenze. Weil beide Anlagen über denselben Punkt einspeisen, braucht es eine übergeordnete Regelung, die Erzeugung und Speicher aufeinander abstimmt. Erst dadurch entsteht aus zwei nebeneinander betriebenen Anlagen ein steuerbares Gesamtsystem.
Stromflüsse im Co-Located Speicher
Schema
Schematische Darstellung. Speicher und Erzeugungsanlage stehen am selben Standort und nutzen einen gemeinsamen Netzverknüpfungspunkt. Der Speicher kann sowohl aus der Anlage als auch aus dem Netz geladen werden. Welcher Strom dabei zugeordnet wird, entscheidet die messtechnische Abgrenzung, und davon hängt die EEG-Qualität der Ausspeisung ab.
Grünstrom, Graustrom, Mischstrom: die drei Varianten
Nicht jeder Speicher am Erzeugungsstandort funktioniert gleich. Entscheidend ist, woher der eingespeicherte Strom stammen darf. Diese eine Frage bestimmt Förderfähigkeit, Bilanzierung und die verfügbaren Erlöswege.
Grünstromspeicher
Kein Netzbezug
- Wird ausschließlich aus der gekoppelten Erzeugungsanlage geladen
- Der ausgespeicherte Strom behält seine EEG-Qualität
- Förderfähig über die Innovationsausschreibung
- Erfordert eine messtechnische Trennung der Stromflüsse
Graustromspeicher
Netzbezug erlaubt
- Darf zusätzlich Strom aus dem öffentlichen Netz aufnehmen
- Der ausgespeicherte Strom verliert dadurch die EEG-Qualität
- Keine EEG-Vergütung für die ausgespeicherte Menge
- Dafür stehen alle Vermarktungswege offen, auch Regelenergie
Mischstromspeicher
Neu seit der Reform
- Netzbezug über ein Messkonzept möglich
- Die EEG-Qualität der Erzeugungsanlage bleibt erhalten
- Beendet den bisherigen Zwang zur Entweder-oder-Entscheidung
- Verbindet Förderfähigkeit mit erweiterten Erlöswegen
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft den Graustromspeicher. Er wird nicht ausschließlich aus dem Netz geladen. Er darf lediglich zusätzlich Netzstrom aufnehmen, und genau diese Möglichkeit führt dazu, dass der ausgespeicherte Strom seine EEG-Qualität verliert. In der Praxis lädt ein Graustromspeicher am Solarpark den größten Teil seiner Energie weiterhin aus der eigenen Anlage.
Für neu geplante Projekte war der Grünstromspeicher lange die naheliegende Wahl, weil er die Förderung sichert. Der Preis dafür ist ein enger Betriebsrahmen: In ertragsarmen Monaten steht der Speicher zeitweise still, weil ohne Erzeugung keine Ladung möglich ist. Der Mischstromspeicher löst genau diesen Zielkonflikt und ist deshalb die praktisch bedeutsamste Neuerung der vergangenen Jahre.
Welche Variante im Einzelfall die richtige ist, hängt von Bestand oder Neubau, vom Förderstatus der Erzeugungsanlage und von der geplanten Vermarktungsstrategie ab. Die Unterschiede in der Erlösstruktur sind erheblich und in eigenen Beiträgen zu Grünstromspeichern und Graustromspeichern ausführlich beschrieben.
Welche Vorteile die Co-Location bringt
Die gemeinsame Errichtung von Erzeugungsanlage und Speicher hat gegenüber zwei getrennten Projekten eine Reihe konkreter Vorteile, wirtschaftlich wie regulatorisch. Sie gelten für Photovoltaik-Freiflächenanlagen und Windparks gleichermaßen, wobei sich die Betriebsprofile unterscheiden.
| Vorteil | Was dahintersteht |
| Gemeinsamer Netzanschluss | Der Speicher braucht keinen eigenen Anschlusspunkt. Das spart nicht nur Kosten, sondern umgeht auch die Wartezeiten bei den Netzbetreibern, die derzeit eine hohe dreistellige Zahl an Anträgen für Speicherprojekte bearbeiten. |
| Geringere Infrastrukturkosten | Zuwegung, Trafostation, Leitungstrassen und Einfriedung werden gemeinsam genutzt. Die spezifischen Kosten je installierter Leistung sinken gegenüber einem eigenständigen Standort deutlich. |
| Ein Genehmigungsverfahren | Erzeugungsanlage und Speicher lassen sich in einem gemeinsamen baurechtlichen Verfahren genehmigen. Das verkürzt die Vorlaufzeit und senkt den Aufwand in der Projektentwicklung. |
| Vermeidung von Abregelung | Statt die Erzeugung bei Netzengpass oder Überangebot zu drosseln, wandert der Strom in die Batterie. Was sonst verloren ginge, wird zeitversetzt vermarktet. Bei Windparks wirkt dieser Effekt anders als bei Photovoltaik, weil die Erzeugungsspitzen unregelmäßiger auftreten. |
| Netzdienlichkeit | Der Speicher glättet die Einspeisespitzen und entlastet das lokale Verteilnetz. Genau das wird regulatorisch belohnt und erleichtert die Netzintegration am Standort. |
| Synergien im Betrieb | Wartung, Monitoring und kaufmännische Verwaltung laufen für beide Anlagen über einen Betreiber. Das senkt die laufenden Kosten und vereinfacht die Zuständigkeiten. |
Wie der Mehrerlös entsteht
Der wirtschaftliche Kern der Co-Location ist die zeitliche Verschiebung der Einspeisung. Eine Photovoltaikanlage erzeugt ihren Strom dann, wenn alle anderen Photovoltaikanlagen ihn ebenfalls erzeugen. Genau in diesen Stunden ist der Strom am wenigsten wert, an sonnigen Tagen fallen die Börsenpreise regelmäßig sehr niedrig aus und rutschen zeitweise ins Negative. Wenige Stunden später, wenn die Erzeugung wegbricht und die Nachfrage steigt, ist dieselbe Kilowattstunde ein Vielfaches wert.
Ein Speicher am Standort löst die Erzeugung vom Verkaufszeitpunkt. Er nimmt die Energie in der Mittagsphase auf und gibt sie in der Abendspitze wieder ab. Der Ertrag ist die Preisdifferenz zwischen beiden Zeitfenstern, abzüglich der Umwandlungsverluste beim Laden und Entladen.
Schematische Darstellung ohne Maßstab. Gezeigt wird das typische Muster eines Handelstags mit hoher Photovoltaik-Einspeisung, keine realen Preisdaten. Die Höhe der Preisspanne zwischen Lade- und Entladefenster bestimmt den Ertrag aus der Verschiebung.
Ein zweiter Effekt kommt hinzu und wird oft unterschätzt. Ohne Speicher wird Erzeugung, die das Netz nicht aufnehmen kann, abgeregelt. Die Energie ist dann nicht verschoben, sondern verloren. Der Speicher verwandelt einen Totalausfall in einen verzögerten Erlös. Je häufiger Abregelung am Standort auftritt, desto stärker wirkt dieser Effekt, und er nimmt mit dem weiteren Ausbau der Erneuerbaren zu.
Wie groß der Mehrerlös in Summe ausfällt, hängt von der Speicherdauer, dem Verhältnis von Speicher zu Erzeugungsleistung, dem Standort und der Vermarktungsstrategie ab. Pauschale Prozentangaben führen hier regelmäßig in die Irre, weil sie diese Parameter nicht mitnennen. Seit Januar 2026 gibt es dafür erstmals eine öffentlich zugängliche Referenz: Der BESS-Co-Location-Index von BET Consulting und Energy2market misst tagesaktuell, welchen zusätzlichen Erlös ein Speicher im gemeinsamen Betrieb mit einer Photovoltaikanlage gegenüber reinem Photovoltaikbetrieb erzielt, und weist die Werte getrennt für Grünstrom-, Graustrom- und Mischstromspeicher aus. Wer eine vorgelegte Kalkulation prüfen möchte, hat damit eine unabhängige Vergleichsgröße zur Hand.
Was ein Co-Location-Speicher kostet
Eine belastbare Kostenangabe je Kilowattstunde Speicherkapazität gibt es nicht, weil der Preis stark von der Größe, der Speicherdauer und den Gegebenheiten am Standort abhängt. Sinnvoller ist es, die Kostenblöcke zu kennen und zu verstehen, welcher davon bei Co-Location entfällt.
Woraus sich die Investition zusammensetzt
Den größten Anteil hat das Batteriesystem selbst, also Zellen, Racks, Gehäuse und Klimatisierung. Dazu kommen die Leistungselektronik mit Wechselrichtern und Transformator, die Steuerungs- und Regelungstechnik, das Fundament samt Tiefbau, die elektrische Anbindung an den Netzverknüpfungspunkt sowie Planung, Zertifizierung und Inbetriebnahme.
Die spezifischen Kosten je Kilowattstunde sinken mit der Anlagengröße deutlich, weil Planung, Netzanbindung und Steuerungstechnik weitgehend unabhängig von der Kapazität anfallen. Ebenso wirkt die Speicherdauer: Ein Zwei-Stunden-System kostet je Kilowattstunde weniger als ein Ein-Stunden-System, weil sich die Leistungselektronik auf mehr Energieinhalt verteilt.
Der Kostenvorteil der Co-Location
Der eigene Netzanschluss ist bei einem Stand-alone-Speicher einer der größten Einzelposten und zugleich der mit dem höchsten Zeitrisiko. Bei Co-Location entfällt er, weil der vorhandene Anschluss der Erzeugungsanlage mitgenutzt wird. Hinzu kommen die gemeinsam genutzte Zuwegung, Trafostation und Einfriedung sowie ein gemeinsames Genehmigungsverfahren statt zweier getrennter.
Auf der Betriebsseite setzt sich das fort. Wartung, Fernüberwachung, Versicherung und kaufmännische Verwaltung laufen für beide Anlagen über einen Betreiber. Die laufenden Kosten je installierter Leistung fallen dadurch niedriger aus als bei zwei getrennten Standorten.
Ein weiterer Posten, der in Angeboten häufig fehlt, ist der Rückbau am Ende der Laufzeit. Er sollte über die gesamte Betriebsdauer kalkulatorisch zurückgestellt werden, nicht erst am Ende auftauchen.
Der regulatorische Rahmen
Die Rahmenbedingungen haben sich in den vergangenen Monaten deutlich zugunsten von Speichern am Erzeugungsstandort verschoben. Vier Entwicklungen sind für Investoren relevant.
Das Reifegradverfahren seit April 2026
Die Nachfrage nach Netzanschlüssen für Großbatteriespeicher hat jedes vertretbare Maß überschritten. Bei den vier Übertragungsnetzbetreibern lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 insgesamt 717 Netzanschlussanträge mit rund 270 Gigawatt kumulierter Leistung vor, davon allein 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit rund 211 Gigawatt. Auf Verteilnetzebene kommen nach Schätzung des Branchenverbands weitere knapp 600 Gigawatt hinzu. Zur Größenordnung: Die deutsche Jahreshöchstlast liegt bei etwa 80 Gigawatt.
Die Übertragungsnetzbetreiber haben darauf reagiert und zum 1. April 2026 das sogenannte Reifegradverfahren eingeführt. Es löst das bisherige Windhundprinzip ab, bei dem Anträge allein nach Eingangszeitpunkt bearbeitet wurden. Künftig werden Anträge anhand nachprüfbarer Kriterien und ihrer Realisierungswahrscheinlichkeit bewertet.
Was das für Co-Location bedeutet
Ein Speicher am Erzeugungsstandort braucht keinen neuen Netzanschluss und muss deshalb nicht in die Warteschlange. Das ist derzeit der stärkste strukturelle Vorteil des Modells.
Privilegierung im Außenbereich
Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im November 2025 wurden Batteriespeicher ab einer Megawattstunde Kapazität im Außenbereich privilegiert. Ihnen wird zudem ein überragendes öffentliches Interesse zugesprochen. Für Co-Location-Projekte verkürzt das die Genehmigungsverfahren spürbar, weil Speicher und Erzeugungsanlage gemeinsam beurteilt werden können.
Mischstromspeicher werden möglich
Die Regelung zur Marktintegration von Speichern und Ladepunkten beendet die bisherige Ausschließlichkeitsoption nach Paragraf 19 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Speicher in Co-Location mussten sich bislang festlegen: entweder ausschließlich Grünstrom mit Förderung oder Netzbezug ohne Förderung. Künftig ist eine Mischnutzung über ein Messkonzept möglich, ohne dass die Erzeugungsanlage ihren Förderstatus verliert. Das ist die praktisch bedeutsamste Änderung, weil sie den Betriebsrahmen erweitert, ohne die Förderung zu gefährden.
Kapazitätslimitierte Netzgebiete
Der Referentenentwurf zum Netzpaket sieht vor, dass Verteilnetzbetreiber überlastete Gebiete als kapazitätslimitiert ausweisen können. Erzeugungsanlagen in diesen Gebieten müssten mit Abregelung ohne Entschädigung rechnen. Speicher am Erzeugungsstandort werden im Entwurf als netzneutral eingestuft und sollen Erleichterungen erhalten. Der Entwurf befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren, die endgültige Fassung steht aus.
In der Summe zeigt sich eine klare Richtung. Speicher, die das Netz entlasten, werden bevorzugt. Erzeugungsanlagen ohne Speicher verlieren regulatorischen Schutz. Für Investoren verschiebt sich damit die Frage: Nicht mehr ob ein Speicher zum Projekt gehört, sondern wie er dimensioniert und vermarktet wird.
Worauf Investoren achten sollten
Speichertyp und Förderstatus
Handelt es sich um einen Grünstrom-, Graustrom- oder Mischstromspeicher? Die Antwort bestimmt, welche Erlöswege offenstehen und ob die Erzeugungsanlage ihre Förderung behält. Bei geförderten Anlagen ist der anzulegende Wert aus der Ausschreibung die Basis, der Speichererlös kommt darauf.
Dimensionierung
Das Verhältnis von Speicherkapazität zu Erzeugungsleistung entscheidet über den Ertrag. Ein zu kleiner Speicher fängt nur einen Teil der preisschwachen Stunden ab, ein zu großer erhöht die Investition, ohne den Erlös im gleichen Maß zu steigern. Grundlage für die Auslegung ist das tatsächliche Einspeiseprofil am Standort und die dort beobachtete Preisspreizung zwischen Mittagstief und Abendspitze.
Vermarktungsstrategie
Wird der Speicher nur am Day-Ahead-Markt vermarktet oder auch im kontinuierlichen Intraday-Handel? Eine marktübergreifende Vermarktung, die je nach Preislage zwischen den Märkten wechselt, hebt die Erlöse gegenüber reiner Day-Ahead-Optimierung deutlich. Bei Grünstromspeichern ist der Zugang zu den Regelenergiemärkten allerdings eingeschränkt, das sollte eine Kalkulation nicht stillschweigend unterstellen.
Batterielebensdauer und Garantien
Entscheidend ist nicht die Nennkapazität am ersten Tag, sondern die garantierte Restkapazität nach einer definierten Zahl von Zyklen. Zwischen einer Auslegung auf zwanzig und einer auf fünfundzwanzig Jahre liegen über die Laufzeit erhebliche Unterschiede im Cashflow. Ebenso wichtig sind die Bedingungen der Garantie, insbesondere welche Betriebsweise sie voraussetzt.
Netzanschluss und Regelung
Reicht die genehmigte Einspeiseleistung am gemeinsamen Anschlusspunkt für beide Anlagen? Und existiert eine übergeordnete Regelung, die Erzeugung und Speicher aufeinander abstimmt? Ohne diese Regelung arbeiten beide Anlagen technisch nebeneinander statt als steuerbares Gesamtsystem, und ein Teil des möglichen Erlöses bleibt liegen.
Fazit
Co-Location ist kein Trend, sondern eine strukturelle Verschiebung. Der gemeinsame Netzanschluss war früher vor allem ein Kostenvorteil. Seit die Warteschlange für neue Anschlüsse auf mehrere hundert Gigawatt angewachsen ist und seit April 2026 nach Realisierungswahrscheinlichkeit sortiert wird, ist er zum entscheidenden Zugangsvorteil geworden.
Für Investoren verschiebt sich damit die Frage. Nicht mehr, ob ein Speicher zum Projekt gehört, sondern wie er dimensioniert, welcher Speichertyp gewählt und wie vermarktet wird. Diese drei Entscheidungen bestimmen den Ertrag deutlich stärker als der Anschaffungspreis je Kilowattstunde.
Weiterführende Artikel
Der Speicher ohne Netzbezug im Detail: Förderfähigkeit, Betriebsgrenzen und Erlösstruktur.
Was der Verzicht auf die EEG-Qualität an Vermarktungswegen eröffnet und was er kostet.
Das Gegenmodell mit eigenem Netzanschluss, und wann es trotz Warteschlange sinnvoll ist.
Wie sich aus Markterlösen, Kostenstruktur und steuerlicher Behandlung die Rendite ergibt.
Häufige Fragen
Ein Co-Location Batteriespeicher wird direkt am Standort einer erneuerbaren Erzeugungsanlage errichtet und nutzt deren Netzanschluss mit. Erzeugungsanlage und Speicher bilden ein gemeinsames System mit einer gemeinsamen Einspeisegrenze.
Das Gegenstück ist der Stand-alone-Speicher. Er hat einen eigenen Netzanschluss, steht ohne gekoppelte Erzeugungsanlage und bezieht seinen Strom aus dem öffentlichen Netz.
Ein Grünstromspeicher wird ausschließlich aus der gekoppelten Erzeugungsanlage geladen. Der ausgespeicherte Strom behält seine EEG-Qualität, die Anlage bleibt über die Innovationsausschreibung förderfähig.
Ein Graustromspeicher darf zusätzlich Strom aus dem Netz aufnehmen. Dadurch verliert der ausgespeicherte Strom die EEG-Qualität, dafür stehen alle Vermarktungswege offen. Er wird nicht ausschließlich aus dem Netz geladen, sondern darf es lediglich.
Beim Mischstromspeicher ist Netzbezug über ein Messkonzept möglich, ohne dass die Erzeugungsanlage ihren Förderstatus verliert. Diese Variante wurde erst durch die Neuregelung zur Marktintegration von Speichern möglich.
Weil ein eigener Netzanschluss derzeit der Engpass im gesamten Speichermarkt ist. Bei den vier Übertragungsnetzbetreibern lagen zum Ende des dritten Quartals 2025 rund 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit etwa 211 Gigawatt Leistung vor, auf Verteilnetzebene kommen nach Verbandsschätzung weitere knapp 600 Gigawatt hinzu.
Seit dem 1. April 2026 werden diese Anträge nach dem Reifegradverfahren bewertet statt nach Eingangszeitpunkt. Ein Speicher am Erzeugungsstandort nutzt einen bereits vorhandenen Anschluss und umgeht dieses Verfahren vollständig. Das spart Kosten und mehrere Jahre Vorlauf.
Grundsätzlich ja, sofern der Speicher als eigenständiges abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens qualifiziert wird. Die konkrete Behandlung hängt von der Vertragsgestaltung und der Abgrenzung zwischen Erzeugungsanlage und Speicher ab.
Der Investitionsabzugsbetrag nach Paragraf 7g des Einkommensteuergesetzes ermöglicht eine Gewinnminderung von bis zu 50 Prozent der geplanten Anschaffungskosten, höchstens 200.000 Euro pro Betrieb. Im Jahr der Anschaffung kommt die Sonderabschreibung von 40 Prozent auf die geminderte Bemessungsgrundlage hinzu. Wie stark sich das steuerlich auswirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab.
Wir sind keine Steuerberater. Die Qualifikation im Einzelfall gehört in die Abstimmung mit dem eigenen steuerlichen Berater.
Über den Autor
Thomas Haberl
Thomas Haberl begleitete als Mitgründer und Sales Director der DRACOON GmbH den gesamten Zyklus von der Gründung bis zum erfolgreichen Exit an ein US-Softwareunternehmen im Jahr 2023. Unter seiner Führung skalierte das Unternehmen auf über 100 Mitarbeiter und wurde Marktführer für sicheres File-Sharing in DACH-Raum. Heute transferiert er diese Expertise in die Strategieberatung und Geschäftsführung der OHANA Invest GmbH.