Wer eine Photovoltaikanlage oder ein klar abgegrenztes PV-Direktinvestment erwerben möchte, muss nicht zwingend die gesamte Investitionssumme aus Eigenkapital aufbringen. Je nach Investitionsmodell kommen ein klassischer Bankkredit, der KfW-Förderkredit 270, eine projektbezogene Finanzierung oder eine Kombination aus Eigen- und Fremdkapital infrage.
Dieser Ratgeber zeigt, wie sich private und gewerbliche Photovoltaikanlagen sowie bestimmte PV-Direktinvestments finanzieren lassen. Dabei geht es nicht nur um Zinssatz und Laufzeit, sondern auch um wirtschaftliches Eigentum, Sicherheiten, Kapitaldienstfähigkeit und die richtige Reihenfolge von Kreditantrag und Kaufvertrag.
Wichtig vor Antragstellung
Bei Förderkrediten wie dem KfW-Programm 270 muss der Antrag grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens gestellt werden – bei einem PV-Direktinvestment also regelmäßig vor Abschluss eines rechtlich bindenden Kaufvertrags. Bei freien Bankkrediten können andere Vorgaben gelten. Eine Finanzierung von bis zu 100 % der Investitionskosten ist programmseitig möglich, wird von der Bank aber nicht automatisch bewilligt. Entscheidend sind Bonität, Sicherheiten und die Kapitaldienstfähigkeit des Projekts.
Was versteht man unter einem Solarkredit?
Als Solarkredit oder Photovoltaik-Kredit wird eine Finanzierung bezeichnet, die für den Kauf, die Errichtung, die Erweiterung oder die Modernisierung einer Photovoltaikanlage eingesetzt wird. Abhängig von der Investitionshöhe und dem Verwendungszweck kann es sich um einen privaten Ratenkredit, einen gewerblichen Investitionskredit, einen Förderkredit oder eine projektbezogene Finanzierung handeln.
Eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapital ist bei einigen Finanzierungsmodellen grundsätzlich möglich. Ob eine Bank tatsächlich 100 % der Investitionskosten übernimmt, hängt jedoch von der Bonität des Kreditnehmers, der Qualität des Projekts, den verfügbaren Sicherheiten und den erwarteten Einnahmen ab. Ein Anspruch auf eine Vollfinanzierung besteht nicht.
Bei einer privaten Photovoltaikanlage auf dem eigenen Dach steht häufig die persönliche Bonität des Kreditnehmers im Vordergrund. Bei gewerblichen Dach- und Freiflächenanlagen werden zusätzlich die Wirtschaftlichkeit und die vertragliche Struktur des Projekts geprüft. Dazu gehören insbesondere die erwarteten Stromerlöse, die Laufzeit der Nutzungs- oder Pachtverträge, der Netzanschluss sowie Wartungs-, Versicherungs- und Betriebsführungskonzepte.
Als Sicherheiten kommen je nach Finanzierung unter anderem eine Sicherungsübereignung der Anlage, die Abtretung der Einnahmen aus der Stromvermarktung, Bürgschaften oder eine grundpfandrechtliche Besicherung infrage. Welche Sicherheiten erforderlich sind, entscheidet die finanzierende Bank im Einzelfall.
Lässt sich auch ein Photovoltaik-Direktinvestment finanzieren?
Auch ein Photovoltaik-Direktinvestment kann grundsätzlich mit Fremdkapital finanziert werden. Dabei erwirbt der Investor nicht lediglich eine finanzielle Beteiligung, sondern wirtschaftliches Eigentum an einer konkret zugeordneten Photovoltaikanlage oder an einem klar abgegrenzten Teil einer größeren Anlage. Ein eigenes Dach ist dafür nicht erforderlich.
Ob ein Förder- oder Bankkredit eingesetzt werden kann, hängt von der konkreten rechtlichen und technischen Struktur ab. Besonders relevant ist, ob das erworbene Wirtschaftsgut eindeutig identifizierbar ist, dem Investor zugerechnet werden kann und selbständig zur Stromerzeugung geeignet ist. Außerdem prüft die Bank, ob die erwarteten Einnahmen aus EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder einem Stromliefervertrag den laufenden Kapitaldienst mit ausreichendem Puffer tragen können.
Davon zu unterscheiden sind reine Kapitalbeteiligungen, Fondsanteile, Nachrangdarlehen oder Crowdinvestments. Hier erwirbt der Anleger regelmäßig kein unmittelbar zugeordnetes Wirtschaftsgut. Solche Beteiligungen sind im KfW-Programm 270 grundsätzlich nicht mit einem Förderkredit finanzierbar.
Gut zu wissen: Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige können unter den Voraussetzungen des § 7g EStG einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) bilden. Dadurch lässt sich ein Teil der geplanten Anschaffungskosten bereits vor der Investition gewinnmindernd berücksichtigen. Der daraus entstehende Steuereffekt kann die verfügbare Liquidität für die PV-Finanzierung erhöhen. Der IAB ist jedoch weder Eigenkapital noch eine Finanzierungszusage. Ob eine Bank eine erwartete Steuerentlastung bei der Finanzierung berücksichtigt, entscheidet sie im Einzelfall. Die steuerliche Gestaltung sollte vor der Investition mit einem Steuerberater abgestimmt werden.
Welche Banken finanzieren PV-Freiflächenanlagen und Direktinvestments?
Bei gewerblichen PV-Freiflächenprojekten muss zwischen der Finanzierung einer gesamten Anlage und dem Erwerb eines klar abgegrenzten Anlagenteils innerhalb eines größeren Solarparks unterschieden werden. Gerade bei Direktinvestments ab etwa 100.000 € prüft die Bank neben der persönlichen Bonität insbesondere die Eigentums- und Betreiberstruktur, die Flächensicherung, die Stromerlöse und die Verwertbarkeit der Anlage. Private Solarkredite für Anlagen auf dem eigenen Haus sind für solche Freiflächen-Direktinvestments in der Regel nicht geeignet. Infrage kommen vor allem spezialisierte IAB- und Projektfinanzierungen sowie Förderkredite, die über eine Hausbank beantragt werden. Die folgende Übersicht ist kein Konditionsvergleich. Ob eine Finanzierung möglich ist, hängt immer von der Bonität, der Besicherung und der konkreten Projektstruktur ab.IAB-Finanzierung
Ein Angebot der Volksbank Mittweida eG
Geeignet für: PV-Freiflächen- und Aufdachanlagen, insbesondere IAB-Direktinvestments von natürlichen Personen und eingetragenen GbRs.
Eigenkapital
Mindestens 15 %
Laufzeit
Bis 20 Jahre
Wichtig: Die Bonitätsprüfung basiert auf den bisherigen Einkünften; die künftigen PV-Einnahmen werden nicht berücksichtigt. Als Sicherheit dient insbesondere die Abtretung der Einspeiseerlöse. Benötigt werden unter anderem Kauf-, Pacht-, Wartungs- beziehungsweise Betriebsführungsvertrag und Wirtschaftlichkeitsberechnung. Ein Mindest- oder Höchstbetrag wird öffentlich nicht genannt.
Individuelle Projektfinanzierung
Geeignet für: Gewerbliche Energieprojekte ab 100.000 €, darunter grundsätzlich auch PV-Freiflächenanlagen.
Projektvolumen
Anfragen ab 100.000 €
Konditionen
Individuell
Wichtig: Das GLS-Sonderangebot „Photovoltaik jetzt!“ gilt nur für Gewerbedächer. Freiflächenanlagen werden über die allgemeine Projektfinanzierung geprüft. Für eine allein aus dem Projekt-Cashflow tragende Finanzierung ist regelmäßig eine separate Projektgesellschaft erforderlich.
Förderkredit mit Einspeisung
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Geeignet für: PV-Freiflächenanlagen mit Einspeisung sowie bestimmte Direktinvestments in klar abgegrenzte Anlagenteile.
Finanzierungsrahmen
Kein Mindestbetrag · bis 150 Mio. €
Laufzeit
2–30 Jahre
Wichtig: Programmseitig sind bis zu 100 % der Investitionskosten finanzierbar. Der Antrag wird vor Vorhabensbeginn über eine Hausbank gestellt. Reine Kapitalbeteiligungen sind ausgeschlossen; bei einem Direktinvestment müssen Eigentum, Betreiberstellung und die Zuordnung des Anlagenteils ausreichend klar sein.
Förderkredit für PPA-Projekte
KfW 570 – Erneuerbare Energien Plus
Geeignet für: Gewerbliche PV-Freiflächenprojekte ohne EEG-Förderung, insbesondere bei Stromvermarktung über Power Purchase Agreements.
Finanzierungsrahmen
Kein Mindestbetrag · bis 150 Mio. €
Laufzeit
2–20 Jahre
Wichtig: Das Programm richtet sich an Unternehmen und Freiberufler. Bis zu 100 % der Investitionskosten sind programmseitig finanzierbar. Antrag, Bonitätsprüfung und Festlegung der Sicherheiten erfolgen über die Hausbank.
Förderkredit für Bayern
Geeignet für: Investitionen in die regenerative Stromerzeugung mit Investitionsort in Bayern.
Finanzierungsrahmen
Bis 40 Mio. € · bis zu 100 %
Laufzeit
5–30 Jahre
Wichtig: Beantragung und Auszahlung erfolgen über eine Hausbank. Bei Darlehen bis 2 Mio. € kann die LfA der Hausbank unter bestimmten Voraussetzungen 50 % des Kreditrisikos abnehmen. Der Antragsteller muss grundsätzlich Investor und Betreiber der Anlage sein.
Hausbankenweg
Sparkassen und Volksbanken Raiffeisenbanken
Geeignet für: Bonitätsbasierte Finanzierung von PV-Freiflächenanlagen und Durchleitung von KfW-, LfA- oder Rentenbank-Förderkrediten.
Finanzierungsrahmen
Individuell
Entscheidung
Regional und einzelfallabhängig
Wichtig: Ein Anspruch auf die Durchleitung eines Förderkredits besteht nicht. Bei einem Finanzierungsbedarf um 100.000 € sind die Hausbank des Investors und Institute am Projektstandort häufig die praktischsten Ansprechpartner.
Projektfinanzierung
Geeignet für: Solarparks, Freiflächenanlagen, Batteriespeicher und größere Erneuerbare-Energien-Projekte.
Finanzierungsrahmen
Individuelle Projektfinanzierung
Laufzeit
Bis 20 Jahre
Wichtig: Die DKB veröffentlicht keine Mindestkreditsumme. Ein einzelnes Direktinvestment um 100.000 € muss daher individuell angefragt werden; eine Bündelung mehrerer Investments oder die Finanzierung des Gesamtprojekts kann aussichtsreicher sein.
Nur für große Projekte
Geeignet für: Große Freiflächen- und Aufdachanlagen mit EEG-, PPA- oder Marktwerterlösen.
Mindestgröße
Derzeit ab 10 MWp
Laufzeit
Bis 20 Jahre · PPA bis 25 Jahre
Wichtig: Für ein einzelnes Direktinvestment um 100.000 € ist dieses Angebot nicht geeignet. Die UmweltBank finanziert Projektgesellschaften; Privatpersonen und GbRs werden derzeit nicht als Kreditnehmer akzeptiert.
Stand: September 2026. Konditionen, Kreditgrenzen und Programmverfügbarkeit können sich kurzfristig ändern. Maßgeblich sind die aktuellen Angaben des jeweiligen Kreditinstituts und das individuelle Kreditangebot. Die Aufnahme in diese Übersicht stellt keine Empfehlung oder Finanzierungszusage dar.
Finanzierung von PV-Freiflächen-Direktinvestments
Private Solarkredite sind für gewerbliche PV-Freiflächen-Direktinvestments in der Regel nicht geeignet. Infrage kommen insbesondere spezialisierte IAB-Finanzierungen, eine individuelle Projektfinanzierung oder die Förderprogramme KfW 270 bei Einspeisung beziehungsweise KfW 570 für Projekte ohne EEG-Förderung. Voraussetzung ist regelmäßig, dass der Investor Eigentümer und Betreiber einer eindeutig zugeordneten Anlage oder eines klar abgegrenzten Anlagenteils wird. Die Bank prüft außerdem Bonität, Stromerlöse, Pacht- und Betriebsführungsverträge sowie die verfügbaren Sicherheiten. Eine Finanzierungszusage erfolgt immer im Einzelfall.
Photovoltaik als steueroptimiertes Investment
KfW-Förderkredite für PV-Freiflächenanlagen
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt ihre Förderkredite nicht direkt an den Investor. Der Antrag wird vor Beginn des Vorhabens über eine Hausbank oder einen anderen Finanzierungspartner gestellt. Dieser prüft die Bonität, die Wirtschaftlichkeit des Projekts, die Kapitaldienstfähigkeit und die angebotenen Sicherheiten.
Für gewerbliche PV-Freiflächenanlagen kommen insbesondere zwei Programme infrage:
KfW 270 – Erneuerbare Energien Standard
Das Programm eignet sich insbesondere für Photovoltaikanlagen, bei denen zumindest ein Teil des erzeugten Stroms eingespeist oder verkauft wird. Gefördert werden die Errichtung, Erweiterung und der Erwerb von Anlagen auf Dächern, an Fassaden und auf Freiflächen. Auch Batteriespeicher sowie zugehörige Kosten für Planung, Projektierung und Installation können grundsätzlich einbezogen werden.
Es gibt keinen Mindestkreditbetrag. Finanziert werden können bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben und programmseitig bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten. Je nach Variante sind Laufzeiten von zwei bis 30 Jahren, bis zu fünf tilgungsfreie Anlaufjahre und eine Zinsbindung von bis zu 20 Jahren möglich.
KfW 570 – Erneuerbare Energien Plus
Das Programm richtet sich an Unternehmen und Freiberufler, die in Photovoltaikanlagen ohne EEG-Förderung oder vergleichbare staatliche Förderung investieren. Es ist insbesondere für Projekte vorgesehen, deren Strom über einen Power Purchase Agreement (PPA) oder anderweitig am Markt verkauft wird.
Auch bei KfW 570 gibt es keinen Mindestkreditbetrag. Möglich sind bis zu 150 Millionen Euro je Vorhaben und bis zu 100 % der Investitionskosten. Die Laufzeit beträgt bis zu 20 Jahre, die Zinsbindung bis zu zehn Jahre und die tilgungsfreie Anlaufzeit je nach Variante bis zu drei Jahre.
Welches KfW-Programm passt?
KfW 270 kommt vor allem bei Projekten mit Einspeisung und EEG-Bezug infrage. KfW 570 ist für gewerbliche Projekte ohne EEG-Förderung vorgesehen, insbesondere bei einer Vermarktung über PPA. Welches Programm im konkreten Fall genutzt werden kann, sollte vor dem Kauf mit der finanzierenden Bank geklärt werden.
Ein bestimmter Eigenkapitalanteil ist von der KfW nicht zwingend vorgeschrieben. Das bedeutet jedoch nicht, dass die durchleitende Bank automatisch eine Vollfinanzierung bewilligt. Sie kann abhängig von Bonität, Sicherheiten und Projektqualität Eigenkapital oder zusätzliche Sicherheiten verlangen.
Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Kreditnehmer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist. Vorsteuerabzugsberechtigte Betreiber benötigen dagegen häufig eine Zwischenfinanzierung, bis die Umsatzsteuer vom Finanzamt erstattet oder verrechnet wird.
KfW 270 beim PV-Direktinvestment
Reine Kapitalbeteiligungen, Fondsanteile oder Nachrangdarlehen sind nicht förderfähig. Der Erwerb eines klar abgegrenzten Teils einer größeren Photovoltaikanlage kann grundsätzlich infrage kommen, wenn der Anlagenteil eindeutig zugeordnet und selbstständig zur Stromerzeugung geeignet ist. Die konkrete Eigentums-, Betreiber- und Vertragsstruktur sollte deshalb vor dem Kauf von der finanzierenden Bank geprüft werden.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Bei einem Erwerb gilt regelmäßig bereits der Abschluss eines rechtlich bindenden Kaufvertrags als Vorhabensbeginn. Eine unverbindliche Reservierung oder ein Vertrag mit geeigneter Finanzierungsklausel kann je nach Gestaltung vorher möglich sein, sollte aber vorab mit der Bank abgestimmt werden. Eine nachträgliche KfW-Finanzierung ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Wann ist eine Finanzierung wirtschaftlich tragfähig?
Bei einem PV-Freiflächen-Direktinvestment ist entscheidend, ob die laufenden Einnahmen nach Abzug aller Kosten ausreichen, um Zins und Tilgung mit einem angemessenen Sicherheitspuffer zu bedienen. Dabei werden insbesondere Erlöse aus EEG-Vergütung, Direktvermarktung oder einem Stromliefervertrag berücksichtigt.
Vor der Kreditaufnahme sollten insbesondere folgende Punkte geprüft werden:
- Investitionssumme, Eigenkapital und benötigter Kreditbetrag,
- effektiver Zinssatz, Zinsbindung, Laufzeit und tilgungsfreie Jahre,
- prognostizierter Stromertrag und zugrunde gelegter Strompreis,
- Kosten für Pacht, Wartung, Betriebsführung, Direktvermarktung und Versicherung,
- Rücklagen für Reparaturen und den Austausch technischer Komponenten sowie
- jährlicher Kapitaldienst und Liquidität bei niedrigeren Erträgen oder höheren Kosten.
Vollfinanzierung ist nicht automatisch die beste Finanzierung
Ein hoher Fremdkapitalanteil reduziert zunächst den eigenen Kapitaleinsatz, erhöht aber die laufende Kreditbelastung und das wirtschaftliche Risiko. Eine tragfähige Finanzierung sollte auch dann funktionieren, wenn der Stromertrag unter der Prognose bleibt, Betriebskosten steigen oder sich eine erwartete Steuerentlastung verzögert.
Für Unternehmer, Freiberufler und Selbstständige kann der Investitionsabzugsbetrag die verfügbare Liquidität erhöhen. Der IAB ist jedoch keine Finanzierung und führt nicht automatisch zu einer Steuererstattung in Höhe von 50 % der Investitionskosten. Ausführliche Informationen zu Voraussetzungen, Höchstgrenzen, Hinzurechnung und Sonderabschreibung finden Sie im Ratgeber IAB für Photovoltaik.
Ein standardisierter Online-Kreditvergleich ist bei einem PV-Direktinvestment nur eingeschränkt aussagekräftig. Grundlage einer belastbaren Finanzierungsanfrage sollte ein vollständiges Projektpaket mit Kauf- und Pachtverträgen, Ertragsprognose, Wirtschaftlichkeitsberechnung sowie Angaben zu Betriebsführung, Versicherung und Sicherheiten sein.
Direktinvestment
Photovoltaik-Direktinvestment
Wie Unternehmer und Selbstständige wirtschaftliches Eigentum an konkret zugeordneten PV-Anlagen erwerben – mit oder ohne Fremdfinanzierung und ohne eigenes Dach.
Steuerliche Optimierung
IAB für Photovoltaik
Wie der Investitionsabzugsbetrag funktioniert und welche Voraussetzungen für die vorgezogene Gewinnminderung gelten.
Freiflächenanlage
Solarpark kaufen
Wie Investoren klar abgegrenzte Anlagenteile eines Solarparks erwerben – Funktionsweise, Mindestinvestition und laufende Erträge.
Rendite
Solarpark-Rendite
Welche Faktoren die Rendite gewerblicher Freiflächenanlagen bestimmen und wie sich die Wirtschaftlichkeit eines PV-Direktinvestments beurteilen lässt.
Häufige Fragen zur PV-Finanzierung
Ein pauschaler Zinssatz lässt sich nicht nennen. Er hängt unter anderem von Bonität, Kreditsumme, Laufzeit, Zinsbindung, Sicherheiten und Projektrisiko ab. Auch beim KfW-Programm 270 legt der Finanzierungspartner den individuellen Zinssatz anhand der jeweiligen Risikoklasse fest. Verglichen werden sollte deshalb nicht nur der Sollzins, sondern vor allem der effektive Jahreszins, die gesamte Zinsbelastung, mögliche tilgungsfreie Jahre und die Bedingungen für Sondertilgungen. Planbare Stromerlöse können die Finanzierung unterstützen, garantieren aber nicht automatisch einen günstigeren Zinssatz als bei einem klassischen Bankkredit.
Je nach Kreditprodukt sind unterschiedliche Laufzeiten möglich. Das KfW-Programm 270 sieht beispielsweise Laufzeiten von bis zu 30 Jahren vor. Eine Laufzeit von 20 Jahren reduziert die laufende Kreditrate, führt aber regelmäßig zu höheren Gesamtzinskosten. Kürzere Laufzeiten senken den Zinsaufwand, erhöhen dafür den jährlichen Kapitaldienst. Wichtig ist außerdem, ob die Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit gilt. Bei PV-Investments sollte die Finanzierung so gestaltet sein, dass Zins und Tilgung auch bei konservativ kalkulierten Stromerlösen getragen werden können.
Einen universell besten Solarkredit gibt es nicht. Die passende Finanzierung hängt von Investitionssumme, Eigenkapital, Bonität und Anlagenart ab. Wichtige Vergleichskriterien sind der effektive Jahreszins, die Kreditlaufzeit, die Dauer der Zinsbindung, tilgungsfreie Anfangsjahre, Sondertilgungsmöglichkeiten, Bereitstellungszinsen und die verlangten Sicherheiten. Das KfW-Programm 270 kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten abdecken. Die durchleitende Bank kann trotzdem Eigenkapital oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Bei gewerblichen PV-Investments sollten außerdem die Projektverträge und die erwartete Kapitaldienstfähigkeit berücksichtigt werden.
Eine Photovoltaik-Finanzierung ohne Eigenkapital ist grundsätzlich möglich, aber nicht automatisch erhältlich. Das KfW-Programm 270 kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten finanzieren. Die durchleitende Bank darf dennoch Eigenmittel oder zusätzliche Sicherheiten verlangen. Entscheidend sind insbesondere Bonität, Investitionssumme, Anlagenkonzept und die erwarteten Stromerlöse. Bei einem größeren PV-Direktinvestment prüft die Bank außerdem, ob die laufenden Einnahmen aus der Stromvermarktung ausreichen, um Zins und Tilgung auch bei vorsichtiger Kalkulation zu tragen.
Der KfW-Kredit 270 wird nicht direkt bei der KfW beantragt. Der Antrag läuft über eine Bank, Sparkasse, Genossenschaftsbank oder einen anderen Finanzierungspartner. Nicht jede Bank begleitet jedoch jedes PV-Projekt. Kleinere Dachanlagen werden häufig über die Hausbank finanziert, während Freiflächenanlagen und PV-Direktinvestments meist einen Finanzierungspartner mit Erfahrung in der gewerblichen Projektfinanzierung benötigen. Ein Anspruch auf die Durchleitung des KfW-Kredits besteht nicht. Der Antrag muss vor Beginn des förderfähigen Vorhabens gestellt werden.
Ja, eine PV-Finanzierung kann ohne Eintragung einer Grundschuld möglich sein. Bei kleineren Finanzierungen kommen beispielsweise ein Ratenkredit oder die Sicherungsübereignung der Anlage infrage. Bei gewerblichen Anlagen können zusätzlich Stromerlöse, Einspeisevergütungen oder Forderungen aus PPA-Verträgen abgetreten werden. Welche Sicherheiten tatsächlich erforderlich sind, entscheidet die finanzierende Bank. Bei größeren Projekten kann sie zusätzliche Sicherheiten, einen Eigenkapitalanteil oder im Einzelfall auch eine Grundschuld verlangen.
Solarparks und PV-Direktinvestments können mit Eigenkapital, einem Bankdarlehen oder einer Kombination aus beidem finanziert werden. Bei größeren Freiflächenanlagen erfolgt die Finanzierung häufig über eine Projektgesellschaft und orientiert sich vor allem an den erwarteten Stromerlösen. Die Bank prüft unter anderem Netzanschluss, Genehmigungen, Grundstücksrechte, technische Verträge und Stromabnahme.
Auch das KfW-Programm 270 kann infrage kommen, wenn eine förderfähige Anlage oder ein eindeutig abgrenzbarer Anlagenteil erworben wird. Eine reine Kapitalbeteiligung ohne eigene förderfähige Investition ist dagegen nicht über KfW 270 finanzierbar. Entscheidend sind deshalb die konkrete Eigentums-, Betreiber- und Vertragsstruktur des Investments.