Negative Strompreise: Was PV-Investoren 2026 wissen müssen

Auf einen Blick

Negative Strompreise und Solarspitzengesetz: Was das für Ihr PV-Investment bedeutet

Negative Strompreise entstehen, wenn Solareinspeisung und Windkraft die Nachfrage übersteigen – ein Phänomen, das strukturell zunimmt und 2025 mit rund 575 Stunden einen neuen Rekord erreichte.
Das Solarspitzengesetz (in Kraft seit Februar 2025) hat §51 EEG verschärft: Die Einspeisevergütung entfällt ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis – ohne Karenzzeit.
PV-Parks mit integriertem Batteriespeicher sind strukturell widerstandsfähiger: Der Speicher schützt vor Erlösausfällen und erzielt zusätzliche Erträge durch Arbitrage und Regelenergie.
PV-Anlage und Batteriespeicher sind steuerlich getrennte Wirtschaftsgüter – für beide kann jeweils ein eigener IAB gebildet und die Sonderabschreibung genutzt werden.

Negative Strompreise treten in Deutschland immer häufiger auf – getrieben durch den wachsenden Anteil erneuerbarer Energien. Für Investoren in Freiflächen-Photovoltaik verändert diese Entwicklung die Erlösrechnung grundlegend. Das Solarspitzengesetz hat die Vergütungsregeln verschärft – und macht den integrierten Batteriespeicher zur wirtschaftlichen Notwendigkeit.

~575
Stunden negative Preise 2025 – neuer Rekord
130 €
Ø täglicher Spread Day-Ahead 2025 (€/MWh)
+26 %
Anstieg negativer Stunden gegenüber Vorjahr 2024

Was sind negative Strompreise?

Negative Strompreise entstehen an der Strombörse EPEX Spot, wenn das Angebot die Nachfrage übersteigt. In diesen Phasen zahlen Erzeuger dafür, dass ihr Strom abgenommen wird. Das klingt paradox, ist aber eine direkte Folge der Art, wie das Stromsystem funktioniert: Erzeugung und Verbrauch müssen jederzeit im Gleichgewicht sein.

Die typischen Auslöser sind sonnige Wochenenden oder Feiertage im Frühling und Sommer, an denen Photovoltaikanlagen hohe Leistungen einspeisen, während Industrie und Gewerbe wenig Strom abnehmen. Konventionelle Kraftwerke können in diesen Phasen häufig nicht kurzfristig heruntergefahren werden – aus technischen Gründen, aufgrund von Lieferverträgen oder weil sie als systemrelevant eingestuft sind.

Wie negative Strompreise entstehen

☀️
Hohe EE-Einspeisung
Sonne + Wind erzeugen mehr als verbraucht wird
Überangebot am Markt
Konventionelle drosseln nicht schnell genug
📉
Preis fällt unter Null
Erzeuger zahlen für Abnahme ihres Stroms
🔋
Speicher als Lösung
Überschuss speichern, später verkaufen

Die Entwicklung in Zahlen

Die Zahl der Stunden mit negativen Strompreisen hat sich innerhalb weniger Jahre vervielfacht. Während es 2020 noch 298 Stunden waren, stieg der Wert 2024 auf 457 Stunden. Im Jahr 2025 wurden rund 575 Stunden mit negativen Day-Ahead-Preisen registriert – ein neuer Rekord, getrieben vor allem durch die Sommermonate Mai und Juni.

JahrNeg. Stunden (Day-Ahead)Betroffene TageRekord-Negativpreis
202029851–8,3 ct/kWh
202113924–5,0 ct/kWh
20226913–3,6 ct/kWh
202330146–50,0 ct/kWh
202445789–13,5 ct/kWh
2025~575>100–25,0 ct/kWh

Quellen: Bundesnetzagentur/SMARD, Energy-Charts (Fraunhofer ISE), FfE München, EPEX Spot

Prognose: Energiemarktanalysten erwarten, dass die Zahl negativer Stunden bis 2030 auf bis zu 1.000 pro Jahr steigen könnte – trotz zunehmender Flexibilitäten durch Batteriespeicher, Elektrolyseure und E-Mobilität. Für PV-Investoren wird die Frage, wie ein Projekt mit negativen Preisphasen umgeht, zum zentralen Rendite-Faktor.

Solarspitzengesetz und §51 EEG: Was sich für PV-Anlagen ändert

Am 25. Februar 2025 trat das Solarspitzengesetz in Kraft. Es hat §51 EEG grundlegend verschärft: Die Einspeisevergütung für neue Erneuerbare-Energien-Anlagen entfällt nun ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis. Die bisherige Karenzzeit – bis 2024 galten noch drei aufeinanderfolgende Stunden als Schwelle – wurde ersatzlos gestrichen.

Verschärfung der Vergütungsregeln bei negativen Preisen

Bis 2022
Vergütungsausfall erst nach 6 aufeinanderfolgenden Stunden negativer Preise – nur für Anlagen ab 500 kWp
2023–24
Karenzzeit verkürzt auf 3 Stunden – Schwelle gesenkt auf Anlagen ab 400 kWp
Ab Feb. 2025
Keine Karenzzeit mehr. Vergütung entfällt ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis – für Neuanlagen ab 2 kWp (Solarspitzengesetz)
Kompensation über §51a EEG: Die vergütungsfreien Viertelstunden gehen dem Investor nicht verloren. Der Förderzeitraum wird über die regulären 20 Jahre hinaus um die entsprechenden Ausfallzeiten verlängert. Bei rund 575 negativen Stunden im Jahr entspräche das einer Verlängerung um rund fünf Monate. Allerdings liegt der Kompensationszeitraum in einer fernen Zukunft – die kurzfristige Liquiditätswirkung bleibt negativ.

Für Investoren in PV-Direktinvestments bedeutet das: Jede Viertelstunde, in der der Börsenstrompreis unter Null fällt, bedeutet keine Vergütung. Da Freiflächenanlagen ab 100 kWp fernsteuerbar sein müssen, regelt der Direktvermarkter die Anlage in der Praxis herunter, um Strom nicht ohne Vergütung ins Netz einzuspeisen.


Warum PV-Parks heute nicht mehr ohne Speicher gebaut werden

Die Marktentwicklung hat eine klare Konsequenz: PV-Projekte werden heute nahezu ausnahmslos mit integriertem Batteriespeicher geplant. Das hat drei Gründe, die sich gegenseitig verstärken.


1. Wirtschaftlicher Schutz vor Erlösausfällen

Bei steigenden negativen Preisstunden verliert eine reine PV-Anlage zunehmend Erlöspotenzial. Ein integrierter Co-Location-Speicher – auch als Grünspeicher bezeichnet – fängt den Überschussstrom in diesen Phasen auf und vermarktet ihn zu späteren Zeitpunkten, wenn die Preise positiv sind.


2. Zusätzliche Erlösströme durch den Speicher

Der Batteriespeicher erzielt eigene Erlöse – unabhängig von der PV-Erzeugung. Über Intraday-Handel und die Teilnahme an Regelenergiemärkten – also Primärregelleistung (PRL) und Sekundärregelleistung (SRL) – wird der Speicher über eine Multi-Market-Strategie vermarktet.


3. Genehmigungsrechtliche Vorteile

Netzbetreiber bewerten die Integration von Speichern positiv, da sie die Einspeiseflexibilität erhöhen und das Netz entlasten. Seit der Privilegierung von Batteriespeichern im Außenbereich sind die planungsrechtlichen Hürden zusätzlich gesunken. Die Kombination PV+Speicher führt in der Praxis häufig zu schnelleren und reibungsloseren Genehmigungsverfahren.


Vom Erlösausfall zur Erlösquelle: Wie der Speicher arbeitet

Die wirtschaftliche Logik des integrierten Speichers wird am Preisprofil eines typischen Sommertags deutlich. Zur Mittagszeit, wenn der Börsenstrompreis unter Null fällt, nimmt der Speicher den überschüssigen PV-Strom auf. In den Abend- und Nachtstunden gibt er den Strom zu deutlich höheren Preisen ab.

Tagesablauf: PV+Speicher an einem Sommertag

🌅
Morgens (6–10 Uhr)
PV erzeugt, direkte Vermarktung, Preise meist positiv
☀️
Mittags (10–16 Uhr)
Überangebot, Preise fallen – Speicher lädt
🌇
Abends (17–22 Uhr)
PV fällt weg, Nachfrage steigt – Speicher entlädt
🌙
Nachts
Speicher steht für Regelenergie bereit

📊 PV-Erlöse

  • Direktvermarktung in positiven Preisstunden
  • Langfristige PPAs mit mittelständischen Abnehmern
  • Abregelung bei negativen Preisen (§51 EEG)
  • EEG-Kompensation über verlängerten Förderzeitraum

🔋 Speicher-Erlöse

  • Arbitrage: Laden bei niedrigen, Entladen bei hohen Preisen
  • Primär- und Sekundärregelleistung
  • Multi-Market-Optimierung durch professionelles Trading
  • Netzentgeltbefreiung bei Inbetriebnahme bis 2028

Der entscheidende Vorteil der Kombination: Die beiden Erlösströme korrelieren nicht miteinander. Während die PV-Erlöse wetterabhängig sind und unter dem Kannibalisierungseffekt leiden, basieren die Speicher-Erlöse auf Preisvolatilität – und genau die nimmt durch den wachsenden EE-Anteil weiter zu.


Worauf Investoren bei PV+Speicher-Projekten achten sollten

Die Integration eines Batteriespeichers macht ein PV-Investment robuster – stellt aber auch andere Anforderungen an die Due Diligence.

5 Prüfpunkte für PV+Speicher-Investments

1
Speicher-Dimensionierung
Verhältnis Kapazität zu PV-Leistung
2
Trading-Qualität
Track Record des Vermarktungspartners
3
Garantie & Zyklen
Performance-Garantie und Kapazitätserhalt
4
Netzanschluss
Gesicherte Einspeisekapazität, Netzentgeltbefreiung
5
Steuerstruktur
Separate IAB-Bildung für PV und Speicher

Da PV-Anlage und Batteriespeicher rechtlich zwei getrennte Wirtschaftsgüter darstellen, kann für beide jeweils ein eigener Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet werden – vorausgesetzt, die Voraussetzungen des §7g EStG sind erfüllt. Ebenso ist die Sonderabschreibung auf beide Anlagegüter anwendbar.

Hinweis: Ohana Invest GmbH leistet keine Steuer-, Finanz- oder Rechtsberatung. Die steuerlichen Angaben in diesem Artikel dienen der allgemeinen Information. Für Ihre individuelle Steuerstrategie konsultieren Sie bitte Ihre Steuerberatung.

Ausblick: Warum Volatilität eine Chance ist

Die zunehmende Zahl negativer Strompreise ist kein vorübergehendes Phänomen, sondern eine strukturelle Folge der Energiewende. Mit dem geplanten weiteren PV-Zubau und einem EE-Anteil, der 2025 bereits bei rund 61 Prozent der Nettostromerzeugung lag, wird die Volatilität am Strommarkt weiter steigen.

Für Investoren, die diese Dynamik verstehen, liegt darin eine Chance: Jede Stunde mit negativen Strompreisen ist gleichzeitig eine Stunde, in der ein Batteriegroßspeicher (BESS) günstig oder sogar vergütet Strom einkauft. Der Netzentwicklungsplan sieht für 2037 eine installierte Speicherleistung von 32 GW vor – aktuell sind davon erst rund 2,4 GW realisiert.

Das Zusammenspiel von sinkenden Mittagspreisen durch PV-Einspeisung, steigender Volatilität und dem regulatorischen Druck des Solarspitzengesetzes macht deutlich: Ein PV-Investment ohne Speicher ist heute wirtschaftlich und genehmigungsrechtlich kaum noch darstellbar. Die Kombination aus stabilen PV-Erlösen über PPAs und Direktvermarktung und marktbasierter Speicherrendite bildet die Grundlage für eine deutlich verbesserte Solarpark-Rendite.

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Fazit

Negative Strompreise sind strukturell – der Speicher macht sie beherrschbar

Wer heute in Freiflächen-Photovoltaik investiert, sollte negative Strompreise und das Solarspitzengesetz nicht als Risikofaktor, sondern als Gestaltungsaufgabe verstehen.

Das Solarspitzengesetz macht den Batteriespeicher zur wirtschaftlichen Pflicht – er schützt vor Erlösausfällen und erschließt neue Ertragsquellen.
PV- und Speicher-Erlöse korrelieren nicht – das macht die Kombination zum resilienteren Investmentmodell gegenüber reiner PV.
Steuerlich sind PV-Anlage und Speicher getrennte Wirtschaftsgüter – IAB und Sonderabschreibung können für beide genutzt werden.
Die §51a-Kompensation und die Entschädigungspflicht bei Redispatch sichern Ertragsansprüche ab – professioneller Betrieb ist Voraussetzung dafür, dass diese nicht verfallen.

Häufige Fragen

Negative Strompreise entstehen an der Strombörse, wenn das Stromangebot die Nachfrage übersteigt. Erzeuger zahlen dann dafür, dass ihr Strom abgenommen wird. Hauptursache ist die wachsende Einspeisung aus Wind- und Solaranlagen bei gleichzeitig geringer Last – typischerweise an sonnigen Wochenenden oder windreichen Nächten.

Das Solarspitzengesetz (in Kraft seit 25. Februar 2025) hat §51 EEG verschärft: Für neue EE-Anlagen entfällt die Einspeisevergütung ab der ersten Viertelstunde mit negativem Spotmarktpreis – die frühere Karenzzeit von drei Stunden wurde gestrichen. Über §51a EEG wird der Förderzeitraum um die entsprechenden Ausfallzeiten verlängert.

Für PV-Anlagen ohne Speicher bedeuten negative Preise direkte Erlösausfälle, da in diesen Zeiträumen keine Vergütung gezahlt wird. Zudem drückt der zunehmende PV-Zubau die Marktwerte für Solarstrom – der sogenannte Kannibalisierungseffekt. Projekte mit integriertem Speicher können den Strom zwischenspeichern und zu besseren Preisen vermarkten.

Drei Faktoren: Wirtschaftlicher Schutz vor Erlösausfällen bei negativen Preisen, zusätzliche Erlösquellen durch Arbitrage und Regelenergie, sowie genehmigungsrechtliche Vorteile, da die Integration von Speichern die Einspeiseflexibilität erhöht und von Netzbetreibern positiv bewertet wird.

Der Kannibalisierungseffekt beschreibt, dass ein wachsender PV-Zubau die Strompreise genau in jenen Stunden drückt, in denen Solaranlagen einspeisen – typischerweise um die Mittagszeit. Der Marktwert Solar sinkt dadurch stärker als der allgemeine Börsenstrompreis.

Grundsätzlich ja – der Batteriespeicher ist ein eigenständiges Wirtschaftsgut, für das ein separater IAB gebildet werden kann. Die Sonderabschreibung nach §7g EStG ist ebenfalls anwendbar. Da PV-Anlage und Speicher unterschiedliche Inbetriebnahmezeitpunkte haben können, empfiehlt sich eine individuelle steuerliche Beratung.

Quellen und weiterführende Informationen

Thomas Haberl

Über den Autor

Thomas Haberl

Thomas Haberl begleitete als Mitgründer und Sales Director der DRACOON GmbH den gesamten Zyklus von der Gründung bis zum erfolgreichen Exit an ein US-Softwareunternehmen im Jahr 2023. Unter seiner Führung skalierte das Unternehmen auf über 100 Mitarbeiter und wurde Marktführer für sicheres File-Sharing im DACH-Raum. Heute transferiert er diese Expertise in die Strategieberatung und Geschäftsführung der OHANA Invest GmbH.

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